Propose a change

Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Versammlung

1. a) Die Vertragsparteien haben eine Versammlung. b) Jede Vertragspartei wird in der Versammlung durch einen Delegierten vertreten, der von Stellvertretern, Beratern und Sachverständigen unterstützt werden kann. c) Die Ausgaben jeder Delegation werden von der Vertragspartei bestritten, die sie entsandt hat. Die Versammlung kann die WIPO um eine finanzielle Unterstützung ersuchen, um die Teilnahme von Delegationen der Vertragsparteien, die gemäss dem feststehenden Verfahren der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Entwicklungsländer gelten oder die Länder im Übergang zur Marktwirtschaft sind, zu erleichtern. 2. a) Die Versammlung behandelt Fragen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung dieses Vertrags sowie zu dessen Anwendung und Funktionieren. b) Die Versammlung nimmt die ihr in Artikel 15 übertragene Rolle wahr, indem sie die Möglichkeit prüft, bestimmte zwischenstaatliche Organisationen als Vertragsparteien zuzulassen. c) Die Versammlung beschliesst die Einberufung einer Diplomatischen Konferenz zur Überarbeitung des Vertrags und erteilt dem Generaldirektor der WIPO die notwendigen Weisungen zur Vorbereitung derselben. 3. a) Jede Vertragspartei, die ein Staat ist, verfügt über eine Stimme und stimmt nur in ihrem eigenen Namen ab. b) Jede Vertragspartei, die eine zwischenstaatliche Organisation ist, kann anstelle ihrer Mitgliedsstaaten an der Abstimmung teilnehmen, wobei ihre Stimmenanzahl der Anzahl ihrer Mitgliedsstaaten entspricht, die Vertragsparteien dieses Vertrags sind. Eine zwischenstaatliche Organisation kann nicht an der Abstimmung teilnehmen, wenn einer ihrer Mitgliedsstaaten sein Stimmrecht ausübt und umgekehrt. 4. Die Versammlung tritt nach Einberufung durch den Generaldirektor der WIPO, wenn keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, im selben Zeitraum und am selben Ort wie die Generalversammlung der WIPO zusammen. 5. Die Versammlung ist bestrebt, ihre Beschlüsse einvernehmlich zu fassen, und gibt sich eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Einberufung ausserordentlicher Tagungen, die Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags, die Mehrheitserfordernisse für die verschiedenen Arten von Beschlüssen geregelt sind.

Your change, as a redline

Art. 13 Versammlung

1. a) Die Vertragsparteien haben eine Versammlung. b) Jede Vertragspartei wird in der Versammlung durch einen Delegierten vertreten, der von Stellvertretern, Beratern und Sachverständigen unterstützt werden kann. c) Die Ausgaben jeder Delegation werden von der Vertragspartei bestritten, die sie entsandt hat. Die Versammlung kann die WIPO um eine finanzielle Unterstützung ersuchen, um die Teilnahme von Delegationen der Vertragsparteien, die gemäss dem feststehenden Verfahren der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Entwicklungsländer gelten oder die Länder im Übergang zur Marktwirtschaft sind, zu erleichtern. 2. a) Die Versammlung behandelt Fragen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung dieses Vertrags sowie zu dessen Anwendung und Funktionieren. b) Die Versammlung nimmt die ihr in Artikel 15 übertragene Rolle wahr, indem sie die Möglichkeit prüft, bestimmte zwischenstaatliche Organisationen als Vertragsparteien zuzulassen. c) Die Versammlung beschliesst die Einberufung einer Diplomatischen Konferenz zur Überarbeitung des Vertrags und erteilt dem Generaldirektor der WIPO die notwendigen Weisungen zur Vorbereitung derselben. 3. a) Jede Vertragspartei, die ein Staat ist, verfügt über eine Stimme und stimmt nur in ihrem eigenen Namen ab. b) Jede Vertragspartei, die eine zwischenstaatliche Organisation ist, kann anstelle ihrer Mitgliedsstaaten an der Abstimmung teilnehmen, wobei ihre Stimmenanzahl der Anzahl ihrer Mitgliedsstaaten entspricht, die Vertragsparteien dieses Vertrags sind. Eine zwischenstaatliche Organisation kann nicht an der Abstimmung teilnehmen, wenn einer ihrer Mitgliedsstaaten sein Stimmrecht ausübt und umgekehrt. 4. Die Versammlung tritt nach Einberufung durch den Generaldirektor der WIPO, wenn keine ausserordentlichen Umstände vorliegen, im selben Zeitraum und am selben Ort wie die Generalversammlung der WIPO zusammen. 5. Die Versammlung ist bestrebt, ihre Beschlüsse einvernehmlich zu fassen, und gibt sich eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Einberufung ausserordentlicher Tagungen, die Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags, die Mehrheitserfordernisse für die verschiedenen Arten von Beschlüssen geregelt sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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