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Provisorische Vereinbarung zwischen der Schweiz und den Niederlanden betreffend Luftverkehrslinien

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11

a. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft. b. Im Gebiete einer engen Zusammenarbeit werden sich die zuständigen Luftfahrtbehörden der Vertragsstaaten von Zeit zu Zeit gegenseitig beraten, um sich über die Anwendung der in dieser Vereinbarung und deren Anhang festgelegten Grundsätze und deren befriedigende Ausführung zu vergewissern. c. Abänderungen des Anhanges zu dieser Vereinbarung oder der nachstehenden Tabellen können zwischen den zuständigen Luftfahrtbehörden vereinbart werden. d. Jede Abänderung der in den beigefügten Tabellen erwähnten Flugwege, welche Zwischenlandungen in andern Gebieten als jenen der Vertragsstaaten betreffen würde, wird nicht als eine Abänderung des Anhanges betrachtet. Die Luftfahrtbehörde jedes Vertragsstaates kann folglich einseitig zu einer solchen Abänderung schreiten, jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Anzeige an die Luftfahrtbehörde des andern Vertragsstaates. Wenn diese letztere mit Rücksicht auf die in Artikel 3 genannten Grundsätze dafür hält, die Interessen ihrer Luftverkehrsunternehmungen würden durch die Tatsache berührt, dass ein Verkehr zwischen ihrem eigenen Gebiet und dem Ort der neuen Zwischenlandung in einem dritten Staat durch die Unternehmungen des andern Vertragsstaates hergestellt ist, so wird sich diese Luftfahrtbehörde mit derjenigen des andern Vertragsstaates verständigen, um eine befriedigende Vereinbarung zu erzielen. e. Jeder Vertragsstaat kann die Vereinbarung mit einjähriger Kündigungsfrist aufheben. So geschehen in Bern, am 7. März 1949, in doppelter Ausfertigung in französischer Sprache. Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Niederländische Regierung: Max Petitpierre J. Bosch de Rosenthal Heute: Linienpläne Heute: Linienpläne

Your change, as a redline

Art. 11

a. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft. b. Im Gebiete einer engen Zusammenarbeit werden sich die zuständigen Luftfahrtbehörden der Vertragsstaaten von Zeit zu Zeit gegenseitig beraten, um sich über die Anwendung der in dieser Vereinbarung und deren Anhang festgelegten Grundsätze und deren befriedigende Ausführung zu vergewissern. c. Abänderungen des Anhanges zu dieser Vereinbarung oder der nachstehenden Tabellen können zwischen den zuständigen Luftfahrtbehörden vereinbart werden. d. Jede Abänderung der in den beigefügten Tabellen erwähnten Flugwege, welche Zwischenlandungen in andern Gebieten als jenen der Vertragsstaaten betreffen würde, wird nicht als eine Abänderung des Anhanges betrachtet. Die Luftfahrtbehörde jedes Vertragsstaates kann folglich einseitig zu einer solchen Abänderung schreiten, jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Anzeige an die Luftfahrtbehörde des andern Vertragsstaates. Wenn diese letztere mit Rücksicht auf die in Artikel 3 genannten Grundsätze dafür hält, die Interessen ihrer Luftverkehrsunternehmungen würden durch die Tatsache berührt, dass ein Verkehr zwischen ihrem eigenen Gebiet und dem Ort der neuen Zwischenlandung in einem dritten Staat durch die Unternehmungen des andern Vertragsstaates hergestellt ist, so wird sich diese Luftfahrtbehörde mit derjenigen des andern Vertragsstaates verständigen, um eine befriedigende Vereinbarung zu erzielen. e. Jeder Vertragsstaat kann die Vereinbarung mit einjähriger Kündigungsfrist aufheben. So geschehen in Bern, am 7. März 1949, in doppelter Ausfertigung in französischer Sprache. Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Niederländische Regierung: Max Petitpierre J. Bosch de Rosenthal Heute: Linienpläne Heute: Linienpläne

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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