Propose a change

Provisorische Vereinbarung zwischen der Schweiz und den Niederlanden betreffend Luftverkehrslinien

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

a. Die Gesetze und Verordnungen über den Einflug und den Wegflug der in der internationalen Luftfahrt eingesetzten Luftfahrzeuge oder über die Flüge dieser Luftfahrzeuge über dem Gebiet eines Vertragsstaates sind auf die Luftfahrzeuge der Unternehmungen oder der Unternehmungen des andern Vertragsstaates anwendbar. b. Die Gesetze und Verordnungen, welche auf dem Gebiet eines Vertragsstaates die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fluggästen, Besatzungen oder Waren regeln, wie Vorschriften über Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne, sind auf die Fluggäste, Besatzungen oder Waren anwendbar, welche von Luftfahrzeugen der Unternehmungen des andern Vertragsstaates befördert werden, solange sich diese Luftfahrzeuge im Gebiet des erstgenannten Staates aufhalten. c. Die Fluggäste, welche das Gebiet eines Vertragsstaates durchreisen, unterstehen einer vereinfachten Überwachung. Gepäck und Waren im Durchgangsverkehr sind von Zollabgaben, Revisions- und ähnlichen Gebühren befreit.

Your change, as a redline

Art. 7

a. Die Gesetze und Verordnungen über den Einflug und den Wegflug der in der internationalen Luftfahrt eingesetzten Luftfahrzeuge oder über die Flüge dieser Luftfahrzeuge über dem Gebiet eines Vertragsstaates sind auf die Luftfahrzeuge der Unternehmungen oder der Unternehmungen des andern Vertragsstaates anwendbar. b. Die Gesetze und Verordnungen, welche auf dem Gebiet eines Vertragsstaates die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fluggästen, Besatzungen oder Waren regeln, wie Vorschriften über Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne, sind auf die Fluggäste, Besatzungen oder Waren anwendbar, welche von Luftfahrzeugen der Unternehmungen des andern Vertragsstaates befördert werden, solange sich diese Luftfahrzeuge im Gebiet des erstgenannten Staates aufhalten. c. Die Fluggäste, welche das Gebiet eines Vertragsstaates durchreisen, unterstehen einer vereinfachten Überwachung. Gepäck und Waren im Durchgangsverkehr sind von Zollabgaben, Revisions- und ähnlichen Gebühren befreit.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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