Propose a change

Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20

Berechnung und Vergabe der Noten 1 Die Punktzahl ist die Summe der Noten in den fünf Fächern, die alle gleich gewichtet werden. 2 In den Fächern mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist die Schlussnote das arithmetische Mittel beider Prüfungen. * 3 Die Notendurchschnitte werden auf den Hundertstel berechnet und nach dem üblichen System auf eine halbe Note auf- oder abgerundet (z.B. 5.24 = 5.0; 4.25 = 4.5). * 4 Für die Bereiche Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften bestimmen die Ergebnisse der einzelnen Teilprüfungen zu gleichen Teilen die Endnote. 5 Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden gemeinsam vom Examinator und dem Experten festgelegt. Der Examinator schlägt eine Note vor, über die der Experte letztlich entscheidet. 3.2.3 Prüfungsverfahren

Your change, as a redline

Art. 20

Berechnung und Vergabe der Noten 1 Die Punktzahl ist die Summe der Noten in den fünf Fächern, die alle gleich gewichtet werden. 2 In den Fächern mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist die Schlussnote das arithmetische Mittel beider Prüfungen. * 3 Die Notendurchschnitte werden auf den Hundertstel berechnet und nach dem üblichen System auf eine halbe Note auf- oder abgerundet (z.B. 5.24 = 5.0; 4.25 = 4.5). * 4 Für die Bereiche Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften bestimmen die Ergebnisse der einzelnen Teilprüfungen zu gleichen Teilen die Endnote. 5 Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden gemeinsam vom Examinator und dem Experten festgelegt. Der Examinator schlägt eine Note vor, über die der Experte letztlich entscheidet. 3.2.3 Prüfungsverfahren

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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