Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
Zulassung 1 Zum Vorbereitungskurs zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis erworben haben. * 2 Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Ablauf der Anmeldefrist noch kein Berufsmaturitätszeugnis oder Fachmaturitätszeugnis vorweisen können, werden unter Vorbehalt des nachträglichen Nachweises des erforderlichen Ausweises zugelassen. * 3 Die Zulassungen werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze "sur Dossier" validiert. 4 Die Anzahl Plätze ist im Prinzip auf 25 pro Klasse beschränkt. * 5 Das für Bildung zuständige Departement (nachfolgend: das Departement genannt) kann, falls notwendig, zusätzliche Zulassungsbedingungen festlegen. * 6 Kandidatinnen und Kandidaten, die die Ergänzungsprüfung der SMK zweimal nicht bestanden haben (endgültiges Nichtbestehen), werden nicht zugelassen.
Art. 5
Zulassung 1 Zum Vorbereitungskurs zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis erworben haben. * 2 Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Ablauf der Anmeldefrist noch kein Berufsmaturitätszeugnis oder Fachmaturitätszeugnis vorweisen können, werden unter Vorbehalt des nachträglichen Nachweises des erforderlichen Ausweises zugelassen. * 3 Die Zulassungen werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze "sur Dossier" validiert. 4 Die Anzahl Plätze ist im Prinzip auf 25 pro Klasse beschränkt. * 5 Das für Bildung zuständige Departement (nachfolgend: das Departement genannt) kann, falls notwendig, zusätzliche Zulassungsbedingungen festlegen. * 6 Kandidatinnen und Kandidaten, die die Ergänzungsprüfung der SMK zweimal nicht bestanden haben (endgültiges Nichtbestehen), werden nicht zugelassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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