Propose a change

Verordnung über die Fernwärme Quartierheizung Hofmatt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Ausführung

1 Die Erstellung des Hausanschlusses vom vorhandenen Verteilnetz bis zur Unterstation erfolgt durch die QHH oder durch von ihr beauftragte Unternehmer. Die QHH definiert die Art der Ausführung, den Querschnitt und den Ort der Hauseinführung; sie bestimmt überdies in Absprache mit dem Bezüger in dessen Gebäude den Standort der Mess- und Tarifapparate, welche gut zugänglich sein müssen. Der für die Anschlussinstallationen benötigte Platz bleibt im Eigentum des Bezügers und ist der QHH für die Dauer des Bezugsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 2 Der Hausanschluss umfasst: Im Lieferumfang des Betreibers bezüglich des Hausanschlusses ist folgendes inbegriffen: a) Gebäudezuleitung (ohne Graben) ab Parzellengrenze max. 10 m Länge (Grabenlänge); b) Absperrarmaturen; c) Wärmemessanlage (von der QHH zur Verfügung gestellt); d) gebäudeinterne Zuleitung bis und mit Hauptabsperrschieber und Messstelle, jedoch max. 2 m einfache Leitungslänge ab Gebäudeeintritt. 3 Darüber hinausgehende Lieferungen können gemäss Anschlussgesuch bewilligt werden und werden dem Bezüger verrechnet.

Your change, as a redline

Art. 19 Ausführung

1 Die Erstellung des Hausanschlusses vom vorhandenen Verteilnetz bis zur Unterstation erfolgt durch die QHH oder durch von ihr beauftragte Unternehmer. Die QHH definiert die Art der Ausführung, den Querschnitt und den Ort der Hauseinführung; sie bestimmt überdies in Absprache mit dem Bezüger in dessen Gebäude den Standort der Mess- und Tarifapparate, welche gut zugänglich sein müssen. Der für die Anschlussinstallationen benötigte Platz bleibt im Eigentum des Bezügers und ist der QHH für die Dauer des Bezugsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 2 Der Hausanschluss umfasst: Im Lieferumfang des Betreibers bezüglich des Hausanschlusses ist folgendes inbegriffen: a) Gebäudezuleitung (ohne Graben) ab Parzellengrenze max. 10 m Länge (Grabenlänge); b) Absperrarmaturen; c) Wärmemessanlage (von der QHH zur Verfügung gestellt); d) gebäudeinterne Zuleitung bis und mit Hauptabsperrschieber und Messstelle, jedoch max. 2 m einfache Leitungslänge ab Gebäudeeintritt. 3 Darüber hinausgehende Lieferungen können gemäss Anschlussgesuch bewilligt werden und werden dem Bezüger verrechnet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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