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ReglementZurAusserschulischenNutzungVonRäumenUndArealenDerKindergärtenUndSchulenInBalzers

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Change 1

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Art. 15

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 genehmigt und tritt per 01.01.2024 in Kraft. Karl Malin Matthias Eberle Gemeindevorsteher Vizevorsteher S DEVOAS AS — On NE_LSZI ES © * IS = a Balzers, Dezembgt 2023 6 BAUS Anhang 1 - Nutzungsgebühren 1. Gesuchstellende Grundsätzlich bezahlen Vereine mit Sitz in Balzers und die Erwachsenenbildung keine Nutzungsgebühren. Die übrigen Gesuchstellende haben die üblichen Nutzungsgebühren an die Gemeinde zu entrichten. Folgende Gebühren fallen für Privatpersonen und Unternehmen an: siehe "Gebührenreglement für die Nut- Kindergarten Iramali Gymnastikraum zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" siehe "Gebührenreglement für die Nut- Gymnastikraum zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" siehe "Gebührenreglement für die Nut- Kindergarten Mariahilf zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" bei Nutzung des Foyers in Kombi- Foyer nation mit dem Gymnastikraum für die Nutzung bei Hoch- 25 CHF zeitsaperos “. ausserschulische Nutzung kostenlos nur durch Vereine möglich siehe "Gebührenreglement für die Nut- Gemeindeschule Balzers | Aula zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" je nach Nutzung Werk- und Handarbeits- ausserschulische Nutzung raum kostenlos nur durch Vereine möglich Pausenplatz und Wiese | 300 CHF Kaution E ausserschulische Nutzung Schulküche kostenlos nur durch Vereine möglich Schulhaus Gnetsch . ausserschulische Nutzung kostenlos nur durch Vereine möglich ausserschulische Nutzung Werkraum 1 (Holz) kostenlos nur durch Vereine möglich Altes Gemeindehaus ausserschulische Nutzung Werkraum 2 (Metall) kostenlos ir durch Vereine möglich Mit inbegriffen in Räumen sind Heizung, gegebenenfalls Lüftung und Wasser, Strom und Standardreinigung. 2. Weitere Aufwendungen Der Kostensatz des Gemeindepersonals beträgt CHF 60.00 pro Arbeitsstunde. Dieser wird je nach Zusatzaufwand (z.B. Bestuhlung) dem Veranstalter verrechnet. Ausserordentliche Instandhaltungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten sind ebenfalls durch den Veranstalter zu tragen. Entsteht „externer“ Aufwand (Reinigungsfirma, Maler, Abfallentsorgungskosten...) wird dieser entsprechend weiterverrechnet. Verursachte Schäden und Sonderreinigungen durch Externe werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Vereine. 3. Stornierung Für Stornierungen bis sieben Tage vor Veranstaltungstermin werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Wenn die Stornierung der Reservierung weniger als sieben Tage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgt, wird die Benutzungsgebühr in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Arbeiten in Vorbereitung der Veranstaltung werden ebenfalls verrechnet. Anhang 2 — Veranstaltungen Die folgenden Tabellen definieren die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Nutzergruppen für die im vorliegenden Reglement definierten Räume und Areale. 1. Gemeindeschule Balzers ®* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, e Konzerte, Theater, Workshops N N 9 Be ad Aula natürliche oder juristische e Versammlungen, Sitzungen, Personen Kurse ° Versorgung von Personen nur für Erwachsenenbildung Küche oder für Vereine aus Bal- ® Kurse zers ® Kurse, Workshops zum Thema Musik Vereine, Organisationen, Musikzimmer . natürliche oder juristische e* Musikproben Personen ® Sitzungen Werk- und Handar- e handwerkliche Kurse und Veran- N . en nur für Vereine aus Balzers beitsräume staltungen e Öffentliche, gesellschaftliche Vereine, Organisationen, Pausenplatz und I N _ ut nung Wiese Veranstaltungen wie Märkte, natürliche oder juristische Konzerte usw. Personen 2. Kindergarten Iramali °* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, Gymnastikraum natürliche oder juristische * Workshops Personen 3. Kindergarten Mariahilf e zusätzlich nutzbare Fläche bei Veranstaltungen im Gymnastik- | Vereine, Organisationen, Foyer raum natürliche oder juristische °* Ap&ros bei Hochzeiten in der Ma- | Personen riahilf-Kapelle ®* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, Gymnastikraum natürliche oder juristische * Workshops Personen 4. Schulhaus Gnetsch ° Versorgung von Personen nur für Erwachsenenbildung Küche oder für Vereine aus Bal- * Kurse Z8is nur für Erwachsenenbildun: . ®* zusätzlich nutzbare Fläche bei N . ung Weisser Gang . N oder für Vereine aus Bal- Veranstaltungen in der Küche zers 5. Altes Gemeindehaus e handwerkliche Kurse Werkraum 1 (Holz) nur für Vereine aus Balzers e Basteln und Werken e handwerkliche Kurse Werkraum 2 (Metall) nur für Vereine aus Balzers ®* Basteln und Werken Anhang 3 - Brandschutzbestimmungen a) Fluchtwege, Ausgänge, Notausgänge, Rampen, Treppen, gegebenenfalls Zugänge zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerlöschhilfen sind in vollem Umfang freizuhalten und dürfen weder dauerhaft noch temporär verschlossen, verdeckt oder zugestellt werden. b) Für das Dekorieren dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Dekorationen sind vom Boden mindestens 20cm entfernt zu halten. c) Leicht brennbare Materialien wie Papier, Schilfrohr, Tannenzweige etc. sind mit einem Imprägnierungsmittel zu behandeln, damit sie schwer entflammbar werden. d) Materialien, die bei früheren Anlässen zugelassen waren, können unter Umständen infolge Alterung oder Staubanlagerungen die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Diese Materialien sind zu kontrollieren. e) Kunststoffmaterialien (Folien, Netze, etc.), die brennend abtropfen sind verboten. f) Die Dekorationen sind solide befestigt. g) Beim Dekorieren von Lampen und bei der Verwendung von Spotleuchten ist besondere vorsicht geboten. Zu vermeiden sind Wärmestaus und direkte Wärmestrahlung auf brennbares Material. h) Das Abbrennen von Feuerwerk und die Entfachung offenen Feuers ist im Gebäude und auf dem Areal verboten. i) Die Aufstellung und der Betrieb von Gasgrillgeräten sind verboten. j) Der Veranstalter ist für die Durchsetzung der Sicherheitmassnahmen verantwortlich Anhang 4 —- Nutzbare Räume und Areale 1. Nutzbare Räume und Areale Die Nutzung folgender Räume und Areale sind im vorliegenden Reglement definiert: Kindergarten Iramali Gymnastikraum Gymnastikraum Kindergarten Mariahilf Werk- und Handarbeitsräume Pausenplatz und Wiese Schulküche Schulhaus Gnetsch Werkraum 1 (Holz) Altes Gemeindehaus Werkraum 2 (Metall)

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Art. 15

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 genehmigt und tritt per 01.01.2024 in Kraft. Karl Malin Matthias Eberle Gemeindevorsteher Vizevorsteher S DEVOAS AS — On NE_LSZI ES © * IS = a Balzers, Dezembgt 2023 6 BAUS Anhang 1 - Nutzungsgebühren 1. Gesuchstellende Grundsätzlich bezahlen Vereine mit Sitz in Balzers und die Erwachsenenbildung keine Nutzungsgebühren. Die übrigen Gesuchstellende haben die üblichen Nutzungsgebühren an die Gemeinde zu entrichten. Folgende Gebühren fallen für Privatpersonen und Unternehmen an: siehe "Gebührenreglement für die Nut- Kindergarten Iramali Gymnastikraum zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" siehe "Gebührenreglement für die Nut- Gymnastikraum zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" siehe "Gebührenreglement für die Nut- Kindergarten Mariahilf zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" bei Nutzung des Foyers in Kombi- Foyer nation mit dem Gymnastikraum für die Nutzung bei Hoch- 25 CHF zeitsaperos “. ausserschulische Nutzung kostenlos nur durch Vereine möglich siehe "Gebührenreglement für die Nut- Gemeindeschule Balzers | Aula zung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen" je nach Nutzung Werk- und Handarbeits- ausserschulische Nutzung raum kostenlos nur durch Vereine möglich Pausenplatz und Wiese | 300 CHF Kaution E ausserschulische Nutzung Schulküche kostenlos nur durch Vereine möglich Schulhaus Gnetsch . ausserschulische Nutzung kostenlos nur durch Vereine möglich ausserschulische Nutzung Werkraum 1 (Holz) kostenlos nur durch Vereine möglich Altes Gemeindehaus ausserschulische Nutzung Werkraum 2 (Metall) kostenlos ir durch Vereine möglich Mit inbegriffen in Räumen sind Heizung, gegebenenfalls Lüftung und Wasser, Strom und Standardreinigung. 2. Weitere Aufwendungen Der Kostensatz des Gemeindepersonals beträgt CHF 60.00 pro Arbeitsstunde. Dieser wird je nach Zusatzaufwand (z.B. Bestuhlung) dem Veranstalter verrechnet. Ausserordentliche Instandhaltungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten sind ebenfalls durch den Veranstalter zu tragen. Entsteht „externer“ Aufwand (Reinigungsfirma, Maler, Abfallentsorgungskosten...) wird dieser entsprechend weiterverrechnet. Verursachte Schäden und Sonderreinigungen durch Externe werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Vereine. 3. Stornierung Für Stornierungen bis sieben Tage vor Veranstaltungstermin werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Wenn die Stornierung der Reservierung weniger als sieben Tage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgt, wird die Benutzungsgebühr in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Arbeiten in Vorbereitung der Veranstaltung werden ebenfalls verrechnet. Anhang 2 — Veranstaltungen Die folgenden Tabellen definieren die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Nutzergruppen für die im vorliegenden Reglement definierten Räume und Areale. 1. Gemeindeschule Balzers ®* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, e Konzerte, Theater, Workshops N N 9 Be ad Aula natürliche oder juristische e Versammlungen, Sitzungen, Personen Kurse ° Versorgung von Personen nur für Erwachsenenbildung Küche oder für Vereine aus Bal- ® Kurse zers ® Kurse, Workshops zum Thema Musik Vereine, Organisationen, Musikzimmer . natürliche oder juristische e* Musikproben Personen ® Sitzungen Werk- und Handar- e handwerkliche Kurse und Veran- N . en nur für Vereine aus Balzers beitsräume staltungen e Öffentliche, gesellschaftliche Vereine, Organisationen, Pausenplatz und I N _ ut nung Wiese Veranstaltungen wie Märkte, natürliche oder juristische Konzerte usw. Personen 2. Kindergarten Iramali °* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, Gymnastikraum natürliche oder juristische * Workshops Personen 3. Kindergarten Mariahilf e zusätzlich nutzbare Fläche bei Veranstaltungen im Gymnastik- | Vereine, Organisationen, Foyer raum natürliche oder juristische °* Ap&ros bei Hochzeiten in der Ma- | Personen riahilf-Kapelle ®* Gymnastik- und Tanzkurse Vereine, Organisationen, Gymnastikraum natürliche oder juristische * Workshops Personen 4. Schulhaus Gnetsch ° Versorgung von Personen nur für Erwachsenenbildung Küche oder für Vereine aus Bal- * Kurse Z8is nur für Erwachsenenbildun: . ®* zusätzlich nutzbare Fläche bei N . ung Weisser Gang . N oder für Vereine aus Bal- Veranstaltungen in der Küche zers 5. Altes Gemeindehaus e handwerkliche Kurse Werkraum 1 (Holz) nur für Vereine aus Balzers e Basteln und Werken e handwerkliche Kurse Werkraum 2 (Metall) nur für Vereine aus Balzers ®* Basteln und Werken Anhang 3 - Brandschutzbestimmungen a) Fluchtwege, Ausgänge, Notausgänge, Rampen, Treppen, gegebenenfalls Zugänge zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Feuerlöschhilfen sind in vollem Umfang freizuhalten und dürfen weder dauerhaft noch temporär verschlossen, verdeckt oder zugestellt werden. b) Für das Dekorieren dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Dekorationen sind vom Boden mindestens 20cm entfernt zu halten. c) Leicht brennbare Materialien wie Papier, Schilfrohr, Tannenzweige etc. sind mit einem Imprägnierungsmittel zu behandeln, damit sie schwer entflammbar werden. d) Materialien, die bei früheren Anlässen zugelassen waren, können unter Umständen infolge Alterung oder Staubanlagerungen die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Diese Materialien sind zu kontrollieren. e) Kunststoffmaterialien (Folien, Netze, etc.), die brennend abtropfen sind verboten. f) Die Dekorationen sind solide befestigt. g) Beim Dekorieren von Lampen und bei der Verwendung von Spotleuchten ist besondere vorsicht geboten. Zu vermeiden sind Wärmestaus und direkte Wärmestrahlung auf brennbares Material. h) Das Abbrennen von Feuerwerk und die Entfachung offenen Feuers ist im Gebäude und auf dem Areal verboten. i) Die Aufstellung und der Betrieb von Gasgrillgeräten sind verboten. j) Der Veranstalter ist für die Durchsetzung der Sicherheitmassnahmen verantwortlich Anhang 4 —- Nutzbare Räume und Areale 1. Nutzbare Räume und Areale Die Nutzung folgender Räume und Areale sind im vorliegenden Reglement definiert: Kindergarten Iramali Gymnastikraum Gymnastikraum Kindergarten Mariahilf Werk- und Handarbeitsräume Pausenplatz und Wiese Schulküche Schulhaus Gnetsch Werkraum 1 (Holz) Altes Gemeindehaus Werkraum 2 (Metall)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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