Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
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Change 1
§ 37
Standortgespräch 1 Vom 1. – 14. Schuljahr findet ein Standortgespräch statt zum Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über die Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozial - kompetenz. In der BM legt die Zeugnisklassenkonferenz fest, mit welchen Schülerinnen und Schülern ein Standortgespräch stattfindet. * 2 Im 1. Schuljahr findet das Standortgespräch am Ende des Schuljahres, vom 2. – 14. Schuljahr nach dem ersten Semester statt. 3 Grundlagen für das Standortgespräch sind: a) * in den Volksschulen und den Gymnasien der Lernbericht; b) ab dem 3. Schuljahr die Selbsteinschätzung, die die Schülerinnen und Schüler schriftlich abgeben; c) im 5., 8. und 11. Schuljahr das Ergebnis des Leistungstests (§ 39). 4 Am Standortgespräch nehmen teil: a) die zuständige Lehrperson; b) * die Schülerinnen und Schüler: vom 1. – 4. Schuljahr auf Wunsch, ab dem 5. Schuljahr obligatorisch; c) * die Erziehungsberechtigten: bis zum 12. Schuljahr immer, ab dem 13. Schuljahr auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler oder des Lehrpersonenteams; d) * in der BM für die lehrbegleitende Ausbildung (BM 1) die Berufsbildnerinnen und -bildner. 8. Information über Leistungsveränderungen
§ 37
Standortgespräch 1 Vom 1. – 14. Schuljahr findet ein Standortgespräch statt zum Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über die Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozial - kompetenz. In der BM legt die Zeugnisklassenkonferenz fest, mit welchen Schülerinnen und Schülern ein Standortgespräch stattfindet. * 2 Im 1. Schuljahr findet das Standortgespräch am Ende des Schuljahres, vom 2. – 14. Schuljahr nach dem ersten Semester statt. 3 Grundlagen für das Standortgespräch sind: a) * in den Volksschulen und den Gymnasien der Lernbericht; b) ab dem 3. Schuljahr die Selbsteinschätzung, die die Schülerinnen und Schüler schriftlich abgeben; c) im 5., 8. und 11. Schuljahr das Ergebnis des Leistungstests (§ 39). 4 Am Standortgespräch nehmen teil: a) die zuständige Lehrperson; b) * die Schülerinnen und Schüler: vom 1. – 4. Schuljahr auf Wunsch, ab dem 5. Schuljahr obligatorisch; c) * die Erziehungsberechtigten: bis zum 12. Schuljahr immer, ab dem 13. Schuljahr auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler oder des Lehrpersonenteams; d) * in der BM für die lehrbegleitende Ausbildung (BM 1) die Berufsbildnerinnen und -bildner. 8. Information über Leistungsveränderungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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