Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5
Dispens und Austritt sowie Abmeldung von der Volksschule 1 Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sind im Sinne von § 59 des Schulgesetzes vom Besuch der staatlichen Schule dispensiert, wenn sie eine nach § 130 ff. des Schulgesetzes bewilligte Privatschule besuchen oder mit einer Bewilligung nach § 135 des Schulgesetzes Privatunterricht erhalten. * 2 Aus der Schule treten schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus, wenn sie die Schulpflicht anderweitig erfüllen oder die Erziehungsberechtigten wegziehen. Treten sie innerhalb von acht Kalendertagen vor der Zeugnisklassenkonferenz aus, so erhalten sie ein vollständiges Zeugnis. 3 Nicht als Austritt aus der staatlichen Schule gilt, wenn Schülerinnen und Schüler im Auftrag des Staates in einer Sonderschule mit kantonalem Auftrag, in einer Privatschule oder in einer privaten oder staatlichen Einrichtung geschult werden. * 4 Bei einem Dispens oder Austritt sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler bei der Volksschulleitung oder der zuständigen Stelle der Gemeinden abzumelden. 2. Aufnahme in die weiterführenden Schulen und Austritt
§ 5
Dispens und Austritt sowie Abmeldung von der Volksschule 1 Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sind im Sinne von § 59 des Schulgesetzes vom Besuch der staatlichen Schule dispensiert, wenn sie eine nach § 130 ff. des Schulgesetzes bewilligte Privatschule besuchen oder mit einer Bewilligung nach § 135 des Schulgesetzes Privatunterricht erhalten. * 2 Aus der Schule treten schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus, wenn sie die Schulpflicht anderweitig erfüllen oder die Erziehungsberechtigten wegziehen. Treten sie innerhalb von acht Kalendertagen vor der Zeugnisklassenkonferenz aus, so erhalten sie ein vollständiges Zeugnis. 3 Nicht als Austritt aus der staatlichen Schule gilt, wenn Schülerinnen und Schüler im Auftrag des Staates in einer Sonderschule mit kantonalem Auftrag, in einer Privatschule oder in einer privaten oder staatlichen Einrichtung geschult werden. * 4 Bei einem Dispens oder Austritt sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler bei der Volksschulleitung oder der zuständigen Stelle der Gemeinden abzumelden. 2. Aufnahme in die weiterführenden Schulen und Austritt
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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