Briefwechsel vom 16. Dezember 1983 zwischen der Schweiz und Italien über die Suspendierung der Gebühr für die Ausstellung der Ursprungszeugnisse
0.946.294.541.2 AS 1984 167 Übersetzung Briefwechsel vom 16. Dezember 1983 zwischen der Schweiz und Italien über die Suspendierung der Gebühr für die Ausstellung der UrsprungszeugnisseIn Kraft getreten am 31. Dezember 1983 (Stand am 1. Januar 2013) Übersetzung des französischen Originaltextes. Der Botschafter Italiens in der Schweiz Bern, den 16. Dezember 1983 Herrn Botschafter Cornelio Sommaruga Delgierter für Handelsverträge Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bern Herr Botschafter, Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres heutigen Briefes zu bestätigen, der folgenden Wortlaut hat: «Herr Botschafter, Ich habe die Ehre, mich auf den Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien, abgeschlossen am 27. Januar 1923, zu beziehen und möchte Ihnen folgendes vorschlagen: In bezug auf Artikel 4 zweiter Absatz des oben aufgeführten Vertrages beschliessen die Schweiz und Italien einvernehmlich, dessen Anwendung so lange zu suspendieren, bis die eine oder die andere Vertragspartei dessen erneute Anwendung verlangt. Der Inhalt dieses Briefes tritt 15 Tage nach dem Datum Ihres Antwortschreibens in Kraft und erlischt 15 Tage nach dem Eintreffen der Aufforderung zur erneuten Anwendung der suspendierten Vertragsbestimmungen. Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.» Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass sich die italienische Regierung mit diesem Brief einverstanden erklärt. Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung. Rinieri Paulucci di Calboli Barone Heute: Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (siehe AS 2012 3631). SR 0.946.294.541