G vom 22. März 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Regierung
1) Die Regierung überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen. Sie kann mit Verordnung bestimmte Vollzugsaufgaben unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Kollegialregierung an Vollzugsorgane übertragen und übt die Aufsicht über diese aus. Vollzugsorgane im Sinne dieses Gesetzes sind: a) Amtsstellen der Landesverwaltung; b) Dritte. Dritte können in- oder ausländische Fachorganisationen sein, die für die ordnungsgemässe Erfüllung der ihnen übertragenen Vollzugsaufgaben Gewähr bieten. 2) An Dritte können übertragen werden: a) die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 7); b) die nachträgliche Kontrolle von technischen Einrichtungen und Geräten (Art. 10). 3) Die Regierung bestimmt mit Verordnung insbesondere: a) die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Art. 5 Abs. 1; b) die Übertragung von Vollzugsaufgaben (Art. 9 Abs. 1 und 2); c) die nachträgliche Kontrolle von technischen Einrichtungen und Geräten (Art. 10).
Art. 9 Regierung
1) Die Regierung überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen. Sie kann mit Verordnung bestimmte Vollzugsaufgaben unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Kollegialregierung an Vollzugsorgane übertragen und übt die Aufsicht über diese aus. Vollzugsorgane im Sinne dieses Gesetzes sind: a) Amtsstellen der Landesverwaltung; b) Dritte. Dritte können in- oder ausländische Fachorganisationen sein, die für die ordnungsgemässe Erfüllung der ihnen übertragenen Vollzugsaufgaben Gewähr bieten. 2) An Dritte können übertragen werden: a) die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 7); b) die nachträgliche Kontrolle von technischen Einrichtungen und Geräten (Art. 10). 3) Die Regierung bestimmt mit Verordnung insbesondere: a) die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss Art. 5 Abs. 1; b) die Übertragung von Vollzugsaufgaben (Art. 9 Abs. 1 und 2); c) die nachträgliche Kontrolle von technischen Einrichtungen und Geräten (Art. 10).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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