Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 17
(1) Bis zum Ablauf der vierten Wahlperiode der nach dem Selbstverwaltungsgesetz gewählten Organe gilt folgende Übergangsregelung: a) Die Vertreterversammlung der Bundesknappschaft ist aus den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der bisherigen Träger der Knappschaftsversicherung zu bilden. Sie besteht aus 60 Mitgliedern, davon entfallen auf die Vertreter der versicherten Arbeiter | 32 Mitglieder auf die Vertreter der versicherten Angestellten | 8 Mitglieder auf die Vertreter der Arbeitgeber | 20 Mitglieder. Die Vertreter der Arbeiter, der Angestellten und der Arbeitgeber aller Vertreterversammlungen wählen je für sich getrennt die auf sie entfallenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Bundesknappschaft auf Grund von Vorschlagslisten. b) Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand der Bundesknappschaft. Der Vorstand besteht aus 30 Mitgliedern. c) Die Vertreterversammlung einer Sektion ist aus den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der bisherigen Träger der Knappschaftsversicherung zu bilden, die ihren Wohnsitz im Bereich der Sektion haben. Die Vertreterversammlung der Sektion wählt den Vorstand der Sektion. Es gelten das Selbstverwaltungsgesetz und die Wahlordnung für die Sozialversicherung entsprechend. (2) Die Organe der Bundesknappschaft sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu bilden. (3) Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands der Bundesknappschaft wahr, bis dieser zu seiner ersten Sitzung zusammentritt.
§ 17
(1) Bis zum Ablauf der vierten Wahlperiode der nach dem Selbstverwaltungsgesetz gewählten Organe gilt folgende Übergangsregelung: a) Die Vertreterversammlung der Bundesknappschaft ist aus den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der bisherigen Träger der Knappschaftsversicherung zu bilden. Sie besteht aus 60 Mitgliedern, davon entfallen auf die Vertreter der versicherten Arbeiter | 32 Mitglieder auf die Vertreter der versicherten Angestellten | 8 Mitglieder auf die Vertreter der Arbeitgeber | 20 Mitglieder. Die Vertreter der Arbeiter, der Angestellten und der Arbeitgeber aller Vertreterversammlungen wählen je für sich getrennt die auf sie entfallenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Bundesknappschaft auf Grund von Vorschlagslisten. b) Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand der Bundesknappschaft. Der Vorstand besteht aus 30 Mitgliedern. c) Die Vertreterversammlung einer Sektion ist aus den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der bisherigen Träger der Knappschaftsversicherung zu bilden, die ihren Wohnsitz im Bereich der Sektion haben. Die Vertreterversammlung der Sektion wählt den Vorstand der Sektion. Es gelten das Selbstverwaltungsgesetz und die Wahlordnung für die Sozialversicherung entsprechend. (2) Die Organe der Bundesknappschaft sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu bilden. (3) Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands der Bundesknappschaft wahr, bis dieser zu seiner ersten Sitzung zusammentritt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.