Personalreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 12
Grundsatz 1 Die flexiblen Arbeitszeitformen geben den Angestellten, die nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit im Rahmen dieses Reglements selber einzuteilen. Dabei stehen folgende drei Arbeitszeitformen zur Verfügung: a) gleitende Arbeitszeit b) fixe Arbeitszeit c) Jahresarbeitszeit 2 Bei der Einteilung und Abstimmung der Arbeitszeiten sind die betrieblichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Arbeitszeitform. Zuständig für die Bewilligung einer bestimmten Arbeitszeitform ist die Direktion. 3 Die Blockzeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Die Vorgesetzten können in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. 4 Die Angestellten erfassen ihre Arbeitszeit täglich. Die vorgesetzte Person kann die Zeiterfassung jederzeit einsehen und ist verpflichtet, diese monatlich zu visieren. * Artikel 12a * Homeoffice 1 Homeoffice kann auf Wunsch der Angestellten von der Direktion bewilligt werden, wenn sich die Tätigkeit dazu eignet und die betrieblichen Bedürfnisse erfüllt werden können. 2 Die Finanzdirektion erlässt dazu eine Weisung. Artikel 13 *Blockzeiten 1 Es gelten folgende Blockzeiten: a) von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr b) von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Artikel 14 *Gleitende Arbeitszeit 1 Bei der gleitenden Arbeitszeit können die Angestellten während der Gleitzeit ihren Arbeitsbeginn, die Mittagspause und das Arbeitsende frei wählen, sofern die vorgesetzte Person keine Einschränkungen aus betrieblichen Gründen angeordnet hat. 2 Die Gleitzeit ist wie folgt festgelegt: a) von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr b) von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr c) von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr Artikel 15 *Gleitsaldo 1 Aus der Differenz zwischen der täglichen Soll-Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ergeben sich Zeitguthaben oder Zeitschulden. Diese dürfen bei der gleitenden Arbeitszeit 25 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat. * 2 Die Kompensation der Zeitguthaben während der Blockzeit bedarf der vorgängigen Zustimmung der vorgesetzten Person. 3 Bei Teilzeitbeschäftigten gelten diese Regeln entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Artikel 12
Grundsatz 1 Die flexiblen Arbeitszeitformen geben den Angestellten, die nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind, die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit im Rahmen dieses Reglements selber einzuteilen. Dabei stehen folgende drei Arbeitszeitformen zur Verfügung: a) gleitende Arbeitszeit b) fixe Arbeitszeit c) Jahresarbeitszeit 2 Bei der Einteilung und Abstimmung der Arbeitszeiten sind die betrieblichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Arbeitszeitform. Zuständig für die Bewilligung einer bestimmten Arbeitszeitform ist die Direktion. 3 Die Blockzeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Die Vorgesetzten können in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen. 4 Die Angestellten erfassen ihre Arbeitszeit täglich. Die vorgesetzte Person kann die Zeiterfassung jederzeit einsehen und ist verpflichtet, diese monatlich zu visieren. * Artikel 12a * Homeoffice 1 Homeoffice kann auf Wunsch der Angestellten von der Direktion bewilligt werden, wenn sich die Tätigkeit dazu eignet und die betrieblichen Bedürfnisse erfüllt werden können. 2 Die Finanzdirektion erlässt dazu eine Weisung. Artikel 13 *Blockzeiten 1 Es gelten folgende Blockzeiten: a) von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr b) von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Artikel 14 *Gleitende Arbeitszeit 1 Bei der gleitenden Arbeitszeit können die Angestellten während der Gleitzeit ihren Arbeitsbeginn, die Mittagspause und das Arbeitsende frei wählen, sofern die vorgesetzte Person keine Einschränkungen aus betrieblichen Gründen angeordnet hat. 2 Die Gleitzeit ist wie folgt festgelegt: a) von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr b) von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr c) von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr Artikel 15 *Gleitsaldo 1 Aus der Differenz zwischen der täglichen Soll-Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ergeben sich Zeitguthaben oder Zeitschulden. Diese dürfen bei der gleitenden Arbeitszeit 25 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat. * 2 Die Kompensation der Zeitguthaben während der Blockzeit bedarf der vorgängigen Zustimmung der vorgesetzten Person. 3 Bei Teilzeitbeschäftigten gelten diese Regeln entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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