Personalreglement
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Change 1
Artikel 19
1 Sofern es der Dienstbetrieb zulässt, können Vollzeitbeschäftigte mit Einwilligung der vorgesetzten Person die ihnen zusagende Variante des folgenden Bandbreitenmodells wählen (5 Ausgleichstage = 2.0% Lohnreduktion, 1 Wochenarbeitsstunde = 2.4% Lohnreduktion): Variante Tägliche Arbeitszeit in Stunden Wöchentliche Normal-arbeitszeit Lohn in Prozent Zusätzliche Ferientage 1 8.4 42 100.0 0 Variante Tägliche Arbeitszeit in Stunden Wöchentliche Normal-arbeitszeit Lohn in Prozent Zusätzliche Ferientage 2 8.4 42 98.0 5 3 8.4 42 96.0 10 4 8.2 41 97.6 0 5 8.2 41 95.6 5 6 8.2 41 93.6 10 7 8.0 40 95.2 0 8 8.0 40 93.2 5 9 8.0 40 91.2 10 10 7.8 39 92.8 0 11 7.8 39 90.8 5 2 Angestellte, die nach einer Variante 2 bis 11 arbeiten möchten, haben das ihrer vorgesetzten Person zum Voraus schriftlich zu beantragen. Der Entscheid ist dem Amt für Personal schriftlich mitzuteilen. Eine vereinbarte Variante gilt in der Regel während eines Jahres; sie kann im gleichen Verfahren verlängert oder geändert werden. 3 Teilzeitbeschäftigte können bezüglich zusätzlicher Ferientage das Bandbreitenmodell 2 oder 3 wählen. * 3.2 Überstundenarbeit Artikel 20 *Grundsatz 1 Als Überstundenarbeit gelten die von der Direktion im Voraus angeordneten oder vom Regierungsrat nachträglich genehmigten Arbeitsstunden, welche die vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. 2 Die Erfassung der Überstunden wird mit der Anordnung oder mit der nachträglichen Genehmigung geregelt.
Artikel 19
1 Sofern es der Dienstbetrieb zulässt, können Vollzeitbeschäftigte mit Einwilligung der vorgesetzten Person die ihnen zusagende Variante des folgenden Bandbreitenmodells wählen (5 Ausgleichstage = 2.0% Lohnreduktion, 1 Wochenarbeitsstunde = 2.4% Lohnreduktion): Variante Tägliche Arbeitszeit in Stunden Wöchentliche Normal-arbeitszeit Lohn in Prozent Zusätzliche Ferientage 1 8.4 42 100.0 0 Variante Tägliche Arbeitszeit in Stunden Wöchentliche Normal-arbeitszeit Lohn in Prozent Zusätzliche Ferientage 2 8.4 42 98.0 5 3 8.4 42 96.0 10 4 8.2 41 97.6 0 5 8.2 41 95.6 5 6 8.2 41 93.6 10 7 8.0 40 95.2 0 8 8.0 40 93.2 5 9 8.0 40 91.2 10 10 7.8 39 92.8 0 11 7.8 39 90.8 5 2 Angestellte, die nach einer Variante 2 bis 11 arbeiten möchten, haben das ihrer vorgesetzten Person zum Voraus schriftlich zu beantragen. Der Entscheid ist dem Amt für Personal schriftlich mitzuteilen. Eine vereinbarte Variante gilt in der Regel während eines Jahres; sie kann im gleichen Verfahren verlängert oder geändert werden. 3 Teilzeitbeschäftigte können bezüglich zusätzlicher Ferientage das Bandbreitenmodell 2 oder 3 wählen. * 3.2 Überstundenarbeit Artikel 20 *Grundsatz 1 Als Überstundenarbeit gelten die von der Direktion im Voraus angeordneten oder vom Regierungsrat nachträglich genehmigten Arbeitsstunden, welche die vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. 2 Die Erfassung der Überstunden wird mit der Anordnung oder mit der nachträglichen Genehmigung geregelt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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