Erste Verordnung zur Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Renten mit Zusatzversorgung
(1) Renten, die wegen Bezugs einer Zusatzversorgung nach § 23 Abs. 1 des Rentenangleichungsgesetzes nicht anzugleichen waren, werden nach den für Arbeitnehmer ohne Zusatzversorgung geltenden Bestimmungen der Rentenverordnung festgesetzt und nach den Bestimmungen des Ersten und Zweiten Abschnitts des Rentenangleichungsgesetzes angeglichen. (2) Für Bezugszeiten vor dem 1. Januar 1991 wird an die Berechtigten ein sich nach Absatz 1 ergebender Erhöhungsbetrag nur insoweit nachgezahlt, als er den Betrag einer gleichartigen zusätzlichen Versorgung übersteigt; im übrigen ist der Erhöhungsbetrag an den Bund zu zahlen. Die Nachzahlung eines Erhöhungsbetrages nach Absatz 1 unterbleibt, soweit die Berechtigten einen Sozialzuschlag erhalten haben. (3) Ab 1. Januar 1991 werden gleichartige zusätzliche Versorgungen nur insoweit gezahlt, als sie die sich nach Absatz 1 und die sich nach § 2 oder § 3 ergebenden Erhöhungsbeträge übersteigen.
§ 6 Renten mit Zusatzversorgung
(1) Renten, die wegen Bezugs einer Zusatzversorgung nach § 23 Abs. 1 des Rentenangleichungsgesetzes nicht anzugleichen waren, werden nach den für Arbeitnehmer ohne Zusatzversorgung geltenden Bestimmungen der Rentenverordnung festgesetzt und nach den Bestimmungen des Ersten und Zweiten Abschnitts des Rentenangleichungsgesetzes angeglichen. (2) Für Bezugszeiten vor dem 1. Januar 1991 wird an die Berechtigten ein sich nach Absatz 1 ergebender Erhöhungsbetrag nur insoweit nachgezahlt, als er den Betrag einer gleichartigen zusätzlichen Versorgung übersteigt; im übrigen ist der Erhöhungsbetrag an den Bund zu zahlen. Die Nachzahlung eines Erhöhungsbetrages nach Absatz 1 unterbleibt, soweit die Berechtigten einen Sozialzuschlag erhalten haben. (3) Ab 1. Januar 1991 werden gleichartige zusätzliche Versorgungen nur insoweit gezahlt, als sie die sich nach Absatz 1 und die sich nach § 2 oder § 3 ergebenden Erhöhungsbeträge übersteigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.