§ 1
1 Der Beschluss der Gemeinde Münchenstein, das bestehende Reservat als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz (auf Plan 1 : 7500 braun schraffiert, Parzellen 3621 und 3461) weiterhin bestehen zu lassen, wird genehmigt. 2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden. 3 Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz – Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen. 4 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.626 2 523.15 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 22.03.1960 22.03.1960 Erlass Erstfassung GS 21.626 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.626 3 523.15 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 22.03.1960 22.03.1960 Erstfassung GS 21.626 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.626