V vom 14. Januar 2025 über Nummerierungsressourcen im Bereich der elektronischen Kommunikation (Nummerierungsressourcenverordnung; NRV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Änderungen von Nutzungsrechten
1) In begründeten Fällen können Rechte, Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen auf Antrag oder von Amtes wegen nachträglich geändert werden. Allfällige besondere, für Nutzungsrechte an Nummerierungsressourcen geltende Bedingungen sind zu berücksichtigen. 2) Begründete Fälle nach Abs. 1 sind insbesondere: a) Massnahmen der Regulierungsbehörde, um Umständen gerecht zu werden, die im Zeitpunkt der Zuteilung nicht bekannt oder nicht vorhanden waren; b) die Einhaltung internationaler Vorschriften; c) Anforderungen der gegenwärtigen oder zukünftigen Nutzung der zugeteilten Nummerierungsressourcen; d) wesentliche Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 3) Änderungen von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen erfolgen unter Wahrung einer angemessenen Frist. Sie begründen keinerlei Ansprüche der Nutzungsberechtigten. 4) Änderungen von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen werden unter Angabe von Gründen veröffentlicht.
Art. 16 Änderungen von Nutzungsrechten
1) In begründeten Fällen können Rechte, Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen auf Antrag oder von Amtes wegen nachträglich geändert werden. Allfällige besondere, für Nutzungsrechte an Nummerierungsressourcen geltende Bedingungen sind zu berücksichtigen. 2) Begründete Fälle nach Abs. 1 sind insbesondere: a) Massnahmen der Regulierungsbehörde, um Umständen gerecht zu werden, die im Zeitpunkt der Zuteilung nicht bekannt oder nicht vorhanden waren; b) die Einhaltung internationaler Vorschriften; c) Anforderungen der gegenwärtigen oder zukünftigen Nutzung der zugeteilten Nummerierungsressourcen; d) wesentliche Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 3) Änderungen von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen erfolgen unter Wahrung einer angemessenen Frist. Sie begründen keinerlei Ansprüche der Nutzungsberechtigten. 4) Änderungen von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen werden unter Angabe von Gründen veröffentlicht.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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