V vom 14. Januar 2025 über Nummerierungsressourcen im Bereich der elektronischen Kommunikation (Nummerierungsressourcenverordnung; NRV)
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Change 1
Art. 17 Widerruf
1) Die Regulierungsbehörde kann jede Zuteilung von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen ganz oder teilweise widerrufen, wenn: a) eine wesentliche Änderung der Vorschriften über Nummerierungsressourcen dies erfordert; b) der Nutzungsberechtigte das anwendbare Recht, insbesondere die Bestimmungen der Kommunikationsgesetzgebung oder der Zuteilungsverfügung, missachtet; c) der Nutzungsberechtigte alle oder einen wesentlichen Teil der zugeteilten Nummerierungsressourcen während mehr als sechs Monaten nicht oder nicht mehr nutzt; d) über einen Zeitraum von 24 Monaten weniger als 10 % der zugeteilten Nummern genutzt werden; e) der Nutzungsberechtigte die Verwaltungs- oder Nutzungsgebühren nicht bezahlt; f) internationale Empfehlungen, Normen oder Harmonisierungen es erfordern; oder g) dies zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen notwendig ist. 2) Als vorläufige Massnahme kann die Regulierungsbehörde anordnen, dass die betreffenden Nummerierungsressourcen einstweilig ausser Betrieb gesetzt werden. 3) Nummerierungsressourcen des Nummerierungsplans gemäss ITU-T E.164 gelten als widerrufen, wenn der Nutzungsberechtigte verstorben ist oder aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Art. 17 Widerruf
1) Die Regulierungsbehörde kann jede Zuteilung von Nutzungsrechten an Nummerierungsressourcen ganz oder teilweise widerrufen, wenn: a) eine wesentliche Änderung der Vorschriften über Nummerierungsressourcen dies erfordert; b) der Nutzungsberechtigte das anwendbare Recht, insbesondere die Bestimmungen der Kommunikationsgesetzgebung oder der Zuteilungsverfügung, missachtet; c) der Nutzungsberechtigte alle oder einen wesentlichen Teil der zugeteilten Nummerierungsressourcen während mehr als sechs Monaten nicht oder nicht mehr nutzt; d) über einen Zeitraum von 24 Monaten weniger als 10 % der zugeteilten Nummern genutzt werden; e) der Nutzungsberechtigte die Verwaltungs- oder Nutzungsgebühren nicht bezahlt; f) internationale Empfehlungen, Normen oder Harmonisierungen es erfordern; oder g) dies zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen notwendig ist. 2) Als vorläufige Massnahme kann die Regulierungsbehörde anordnen, dass die betreffenden Nummerierungsressourcen einstweilig ausser Betrieb gesetzt werden. 3) Nummerierungsressourcen des Nummerierungsplans gemäss ITU-T E.164 gelten als widerrufen, wenn der Nutzungsberechtigte verstorben ist oder aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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