Verordnung über den Stipendienfonds
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 II. Leistungen
Leistungen 1 Für die Gewährung von zukünftigen Leistungen aus dem Stipendienfonds müssen der Bedarf nach Unterstützung und die Bedürftigkeit der unterstützten Personen nachgewiesen sein. 2 Als Zusatzleistung zu einem Stipendium darf die Unterstützung nur gewährt werden, wenn dies nicht zur Kürzung des Stipendiums führt. Seite 3/5 3 Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Stipendienfonds. 4 Art und Höhe der Leistungen richten sich nach dem Grund des Gesuchs und nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Fondsmittel. 5 Bei Einzelpersonen wird zusätzlich die wirtschaftliche Lage der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, bei Dienstabteilungen zusätzlich der Bezug des Projekts bzw. der Massnahme zur Stadt Luzern berücksichtigt. 6 Stehen ein Gesuch einer Einzelperson und ein Gesuch einer städtischen Dienstabteilung aufgrund der limitierten Entnahme von Fondsgeldern nach Art. 6 Abs. 2 in Konkurrenz, geht das Gesuch der Einzelperson vor.
Art. 3 II. Leistungen
Leistungen 1 Für die Gewährung von zukünftigen Leistungen aus dem Stipendienfonds müssen der Bedarf nach Unterstützung und die Bedürftigkeit der unterstützten Personen nachgewiesen sein. 2 Als Zusatzleistung zu einem Stipendium darf die Unterstützung nur gewährt werden, wenn dies nicht zur Kürzung des Stipendiums führt. Seite 3/5 3 Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Stipendienfonds. 4 Art und Höhe der Leistungen richten sich nach dem Grund des Gesuchs und nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Fondsmittel. 5 Bei Einzelpersonen wird zusätzlich die wirtschaftliche Lage der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, bei Dienstabteilungen zusätzlich der Bezug des Projekts bzw. der Massnahme zur Stadt Luzern berücksichtigt. 6 Stehen ein Gesuch einer Einzelperson und ein Gesuch einer städtischen Dienstabteilung aufgrund der limitierten Entnahme von Fondsgeldern nach Art. 6 Abs. 2 in Konkurrenz, geht das Gesuch der Einzelperson vor.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.