Gesetz über die kantonale Statistik
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Statistikgeheimnis 1 Zu statistischen Zwecken erhobene oder weitergegebene Daten dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, es sei denn, ein anderes Gesetz ordne eine andere Verwendung ausdrücklich an oder die betroffene Person stimme ihr schriftlich zu. 2 Personendaten oder Resultate, die eine Identifikation oder einen Rückschluss auf die persönliche Situation einzelner natürlicher oder juristischer Personen erlauben, dürfen gemäss Artikel 26 Abs. 1 Bst. d des Gesetzes vom 12. Oktober 2023 über den Datenschutz nicht veröffentlicht werden. 3 Daten, die zu Statistikzwecken erhoben wurden, werden vertraulich und gemäss der Gesetzgebung über den Datenschutz bearbeitet. 4 Die mit statistischen Aufgaben betrauten Personen müssen über die Daten und alle mit natürlichen und juristischen Personen zusammenhängenden Tatbestände, von denen sie im Rahmen dieser Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, Stillschweigen bewahren. 5 Diese Pflicht gilt insbesondere auch für die Personen, die zur Mitwirkung an Erhebungen im Kanton, in den Gemeinden oder bei anderen Dienststellen beigezogen werden oder die Daten gemäss Artikel 17 Abs. 3 dieses Gesetzes beziehen.
Art. 16
Statistikgeheimnis 1 Zu statistischen Zwecken erhobene oder weitergegebene Daten dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, es sei denn, ein anderes Gesetz ordne eine andere Verwendung ausdrücklich an oder die betroffene Person stimme ihr schriftlich zu. 2 Personendaten oder Resultate, die eine Identifikation oder einen Rückschluss auf die persönliche Situation einzelner natürlicher oder juristischer Personen erlauben, dürfen gemäss Artikel 26 Abs. 1 Bst. d des Gesetzes vom 12. Oktober 2023 über den Datenschutz nicht veröffentlicht werden. 3 Daten, die zu Statistikzwecken erhoben wurden, werden vertraulich und gemäss der Gesetzgebung über den Datenschutz bearbeitet. 4 Die mit statistischen Aufgaben betrauten Personen müssen über die Daten und alle mit natürlichen und juristischen Personen zusammenhängenden Tatbestände, von denen sie im Rahmen dieser Tätigkeit Kenntnis erlangt haben, Stillschweigen bewahren. 5 Diese Pflicht gilt insbesondere auch für die Personen, die zur Mitwirkung an Erhebungen im Kanton, in den Gemeinden oder bei anderen Dienststellen beigezogen werden oder die Daten gemäss Artikel 17 Abs. 3 dieses Gesetzes beziehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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