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Bebauungsplan 114: Basel Schlachthof (altes Areal) / Stadtgärtnerei (altes Areal) / Elsässerstrasse / Rheinufer / Elsässerrheinweg / Mülhauserstrasse / St. Johanns-Ring / St. Johanns-Parkweg

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.114 Bebauungsplan 114: Basel Schlachthof (altes Areal) / Stadtgärtnerei (altes Areal) / Elsässerstrasse / Rheinufer / Elsässerrheinweg / Mülhauserstrasse / St. Johanns-Ring / St. Johanns-Parkweg (BP 114) Vom 9. November 1972 (Stand 30. August 1990) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/136.html Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.114 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 09.11.1972 30.08.1990 Erlass Erstfassung 1990 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.114 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 09.11.1972 30.08.1990 Erstfassung 1990 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.114 Basel Schlachthof (altes Areal) / Stadtgärtnerei (altes Areal) / Elsässerstrasse / Rheinufer / Elsässerrheinweg / Mülhauserstrasse / St. Johanns-Ring / St. Johanns-Parkweg GRB vom 9. November 1972 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: 1. a) b) 1) 2) 3) Der Überbauungsplan Nr. 9834 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 21. März 1972 wird als verbindlich erklärt. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesem Plan zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 2. Das für den Wohnungsbau vorgesehene Areal soll im Baurecht vorwiegend dem sozialen und allgemeinen genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Allmendgesetzes vom 24. März 1927, die zur Erstellung eines Restaurants am Elsässerrheinweg sowie von unterirdischen Einstellhallen an der Mülhauserstrasse und unter dem öffentlichen Park am St. Johanns-Ring benötigten Allmendflächen mit einem unselbständigen Baurecht zu belasten. 4. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/136.html 1) Bezüglich der im Zonenänderungsplan Nr. 10’744 keiner Zone und der Grünzone zugewiesenen Flächen sowie bezüglich der Parzellen Nr. 777, 778, 779, 780, 7811, 814, 841 in Sektion I des Grundbuchs der Stadt Basel aufgehoben durch GRB vom 10. 4. 1980 (CG Bd. 52, 1978 - 1980, S. 440). 2) Gemäss GRB vom 10. 4. 1980 wird die Bauhöhe des zehngeschossigen Wohngebäudes im verbleibenden Geltungsbereich des Überbauungsplans neu auf acht Geschosse festgesetzt (CG Bd. 52, 1978 - 1980, S. 440). 3) Ziff. 1 lit. b zweiter Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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