Propose a change

Verordnung über die Betäubungsmittel

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Zuständige kantonale Behörden – Direktion für Gesundheit und Soziales 1 Die Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion) übt alle Kompetenzen im Gesundheitswesen aus, die von der Bundesgesetzgebung den Kantonen und keinen anderen Behörden oder Organen übertragen werden. 2 Sie kann namentlich: a) Anwendungsrichtlinien zu dieser Verordnung erlassen, insbesondere über die Betäubungsmittelkontrolle und die betäubungsmittelgestützte Behandlung abhängiger Personen (Art. 3e Abs. 1 BetmG); b) die Befugnis der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Anwendung von Artikel 9 Abs. 4 BetmG auf bestimmte Betäubungsmittel beschränken; Betäubungsmittel – V 821.22.11 c) einer Medizinalperson, die betäubungsmittelabhängig ist, im Sinne von Artikel 12 BetmG für bestimmte Zeit oder dauernd die Befugnis entziehen, Betäubungsmittel im Rahmen des Heilmittelgesetzes zu beziehen, zu lagern, zu verwenden und abzugeben; d) Krankenanstalten und Instituten, die der wissenschaftlichen Forschung dienen, die Bewilligung erteilen, Betäubungsmittel zu beziehen, zu lagern oder zu verwenden (Art. 14 Abs. 1 und 2 BetmG).

Your change, as a redline

Art. 1

Zuständige kantonale Behörden – Direktion für Gesundheit und Soziales 1 Die Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion) übt alle Kompetenzen im Gesundheitswesen aus, die von der Bundesgesetzgebung den Kantonen und keinen anderen Behörden oder Organen übertragen werden. 2 Sie kann namentlich: a) Anwendungsrichtlinien zu dieser Verordnung erlassen, insbesondere über die Betäubungsmittelkontrolle und die betäubungsmittelgestützte Behandlung abhängiger Personen (Art. 3e Abs. 1 BetmG); b) die Befugnis der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Anwendung von Artikel 9 Abs. 4 BetmG auf bestimmte Betäubungsmittel beschränken; Betäubungsmittel – V 821.22.11 c) einer Medizinalperson, die betäubungsmittelabhängig ist, im Sinne von Artikel 12 BetmG für bestimmte Zeit oder dauernd die Befugnis entziehen, Betäubungsmittel im Rahmen des Heilmittelgesetzes zu beziehen, zu lagern, zu verwenden und abzugeben; d) Krankenanstalten und Instituten, die der wissenschaftlichen Forschung dienen, die Bewilligung erteilen, Betäubungsmittel zu beziehen, zu lagern oder zu verwenden (Art. 14 Abs. 1 und 2 BetmG).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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