Verordnung über die Betäubungsmittel
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 3c suchtbedingter Störungen im Sinne von
BetmG; b) Triage von Situationen, die eine Leistung der staatlich beauftragten Dienststellen und Einrichtungen erfordern (Vor-Abklärung); c) Beurteilung und Weiterleitung komplexer Situationen entsprechend ihrem Schweregrad sowie Empfehlungen für Interventionen oder individuell abgestimmte Therapie-Massnahmen (Abklärung). 4 Im Rahmen der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel und über den Datenschutz kann das Indikationsgremium die für die Umsetzung einer Behandlung erforderlichen Daten erhalten, bearbeiten und weiterleiten. 5 Die Datenbank des Indikationsgremiums wird vom Kantonsarztamt verwaltet. Sie enthält ausschliesslich Informationen zur Beurteilung des Suchtgrads und der benötigten Hilfe. Art. 8 Aufsichtsbehörde 1 Der Staatsrat übt die allgemeine Aufsicht über die Behörden, Organe und Einrichtungen aus, die mit der Ausführung der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung beauftragt sind. Art. 9 Fürsorgerische Unterbringung 1 Die fürsorgerische Unterbringung, die ambulante Behandlung und die Nachkontrolle von betäubungsmittelabhängigen Personen richten sich nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über den Kindes- und Erwachsenenschutz.
Artikel 3c suchtbedingter Störungen im Sinne von
BetmG; b) Triage von Situationen, die eine Leistung der staatlich beauftragten Dienststellen und Einrichtungen erfordern (Vor-Abklärung); c) Beurteilung und Weiterleitung komplexer Situationen entsprechend ihrem Schweregrad sowie Empfehlungen für Interventionen oder individuell abgestimmte Therapie-Massnahmen (Abklärung). 4 Im Rahmen der Gesetzgebung über die Betäubungsmittel und über den Datenschutz kann das Indikationsgremium die für die Umsetzung einer Behandlung erforderlichen Daten erhalten, bearbeiten und weiterleiten. 5 Die Datenbank des Indikationsgremiums wird vom Kantonsarztamt verwaltet. Sie enthält ausschliesslich Informationen zur Beurteilung des Suchtgrads und der benötigten Hilfe. Art. 8 Aufsichtsbehörde 1 Der Staatsrat übt die allgemeine Aufsicht über die Behörden, Organe und Einrichtungen aus, die mit der Ausführung der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung beauftragt sind. Art. 9 Fürsorgerische Unterbringung 1 Die fürsorgerische Unterbringung, die ambulante Behandlung und die Nachkontrolle von betäubungsmittelabhängigen Personen richten sich nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über den Kindes- und Erwachsenenschutz.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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