Propose a change

Verordnung über die Personenbeförderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 73 Beschädigung und teilweiser Verlust im konzessionierten Verkehr

(Art. 27 und 9. Abschnitt PBG) 1 Im konzessionierten Verkehr erstellt das Unternehmen eine Tatbestandsaufnahme, wenn eine Beschädigung oder ein teilweiser Verlust: a. von ihm entdeckt oder vermutet wird; b. von der berechtigten Person entweder bei der Ablieferung oder, falls der Schaden äusserlich nicht erkennbar war, binnen drei Tagen nach der Ablieferung gemeldet wird. 2 Die Tatbestandsaufnahme enthält die Masse und den Zustand des Reisegepäcks und, soweit möglich, das Ausmass und die Ursache des Schadens sowie den Zeitpunkt seines Entstehens. Sie wird wenn möglich in Gegenwart der berechtigten Person erstellt. 3 Der berechtigten Person ist eine Abschrift der Tatbestandsaufnahme unentgeltlich auszuhändigen. Es bleibt ihr vorbehalten, eine gerichtliche Feststellung zu verlangen. 4 Wird das Reisegepäck beschädigt, so muss das Unternehmen eine dem nachgewiesenen Sachschaden entsprechende Entschädigung zahlen. 5 Die Entschädigung darf jedoch nicht übersteigen: a. bei vollständiger Beschädigung: den Betrag, der bei ganzem Verlust zu bezahlen wäre; b. bei teilweiser Beschädigung: den Betrag, der bei Verlust des beschädigten Teils zu bezahlen wäre.

Your change, as a redline

Art. 73 Beschädigung und teilweiser Verlust im konzessionierten Verkehr

(Art. 27 und 9. Abschnitt PBG) 1 Im konzessionierten Verkehr erstellt das Unternehmen eine Tatbestandsaufnahme, wenn eine Beschädigung oder ein teilweiser Verlust: a. von ihm entdeckt oder vermutet wird; b. von der berechtigten Person entweder bei der Ablieferung oder, falls der Schaden äusserlich nicht erkennbar war, binnen drei Tagen nach der Ablieferung gemeldet wird. 2 Die Tatbestandsaufnahme enthält die Masse und den Zustand des Reisegepäcks und, soweit möglich, das Ausmass und die Ursache des Schadens sowie den Zeitpunkt seines Entstehens. Sie wird wenn möglich in Gegenwart der berechtigten Person erstellt. 3 Der berechtigten Person ist eine Abschrift der Tatbestandsaufnahme unentgeltlich auszuhändigen. Es bleibt ihr vorbehalten, eine gerichtliche Feststellung zu verlangen. 4 Wird das Reisegepäck beschädigt, so muss das Unternehmen eine dem nachgewiesenen Sachschaden entsprechende Entschädigung zahlen. 5 Die Entschädigung darf jedoch nicht übersteigen: a. bei vollständiger Beschädigung: den Betrag, der bei ganzem Verlust zu bezahlen wäre; b. bei teilweiser Beschädigung: den Betrag, der bei Verlust des beschädigten Teils zu bezahlen wäre.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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