Verordnung über die Personenbeförderung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 79a Datenbearbeitung durch Unternehmen
(Art. 54 PBG) 1 Unternehmen dürfen neben den Daten nach Artikel 54 Absatz 2 PBG folgende Personendaten von Reisenden mit einem persönlichen Fahrausweis zur Sicherung der Einnahme des Fahrpreises nach Artikel 54 PBG bearbeiten: a. Name; b. Vornamen; c. Geburtsdatum; d. Foto; e. aus der Wohnsitzbestätigung oder dem Zivilstandsdokument: Wohnadresse; f. Kinds- oder Pflegekindsverhältnis; g. Telefonnummer, sofern diese den Unternehmen von den Reisenden freiwillig bekanntgegeben wurde; h. E-Mail-Adresse, sofern diese den Unternehmen von den Reisenden freiwillig bekanntgegeben wurde; i. Daten über die Bonität, sofern eine Einwilligung der Reisenden vorliegt; j. Zahlungsmittel. 2 Sind Reisende minderjährig oder nicht handlungsfähig, dürfen die Daten nach Absatz 1 der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters bearbeitet werden. 3 Die Unternehmen müssen die Bearbeitung von Personendaten protokollieren: a. im Bereich, in dem ihnen Verfügungsbefugnisse zukommen; b. im Zusammenhang mit der Zuschlagserhebung nach den Artikeln 20 und 20a PBG; c. im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680. Eingefügt durch Anhang 4 Ziff. II 5 der V vom 16. Okt. 2024 über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 609). Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89.
Art. 79a Datenbearbeitung durch Unternehmen
(Art. 54 PBG) 1 Unternehmen dürfen neben den Daten nach Artikel 54 Absatz 2 PBG folgende Personendaten von Reisenden mit einem persönlichen Fahrausweis zur Sicherung der Einnahme des Fahrpreises nach Artikel 54 PBG bearbeiten: a. Name; b. Vornamen; c. Geburtsdatum; d. Foto; e. aus der Wohnsitzbestätigung oder dem Zivilstandsdokument: Wohnadresse; f. Kinds- oder Pflegekindsverhältnis; g. Telefonnummer, sofern diese den Unternehmen von den Reisenden freiwillig bekanntgegeben wurde; h. E-Mail-Adresse, sofern diese den Unternehmen von den Reisenden freiwillig bekanntgegeben wurde; i. Daten über die Bonität, sofern eine Einwilligung der Reisenden vorliegt; j. Zahlungsmittel. 2 Sind Reisende minderjährig oder nicht handlungsfähig, dürfen die Daten nach Absatz 1 der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters bearbeitet werden. 3 Die Unternehmen müssen die Bearbeitung von Personendaten protokollieren: a. im Bereich, in dem ihnen Verfügungsbefugnisse zukommen; b. im Zusammenhang mit der Zuschlagserhebung nach den Artikeln 20 und 20a PBG; c. im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680. Eingefügt durch Anhang 4 Ziff. II 5 der V vom 16. Okt. 2024 über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 609). Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it