Propose a change

Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22

3. Ermittlung des Basisbetrags 1 Das massgebende Vermögen der Eltern ist bis zu 210 000 Franken frei. Das diesen Betrag übersteigende massgebende Vermögen wird zu sechs Prozent zum massgebenden Einkommen der Eltern gerechnet. * 2 Das massgebende Einkommen und der zu diesem addierte Anteil des massgebenden Vermögens bilden den Basisbetrag. Der Basisbetrag wird auf 1000 Franken abgerundet. 3 Fliessen keine Alimente oder werden diese durch die Sozialbehörde nicht bevorschusst, werden die massgebenden Vermögen beider Elternteile vollumfänglich kumuliert, zum zu berücksichtigenden Anteil des massgebenden Vermögens umgerechnet und zur Summe der massgebenden Einkommen beider Elternteile addiert. Die sich daraus ergebende Summe wird zu zwei Drittel als Basisbetrag für die Umrechnung in den Elternbeitrag berücksichtigt. 4 Sämtliche fliessende Renten und Alimente sowie bevorschusste Alimente der stipendienberechtigten Person und deren Geschwister werden zum massgebenden Einkommen addiert, sofern sie in diesem Einkommen nicht enthalten sind.

Your change, as a redline

Art. 22

3. Ermittlung des Basisbetrags 1 Das massgebende Vermögen der Eltern ist bis zu 210 000 Franken frei. Das diesen Betrag übersteigende massgebende Vermögen wird zu sechs Prozent zum massgebenden Einkommen der Eltern gerechnet. * 2 Das massgebende Einkommen und der zu diesem addierte Anteil des massgebenden Vermögens bilden den Basisbetrag. Der Basisbetrag wird auf 1000 Franken abgerundet. 3 Fliessen keine Alimente oder werden diese durch die Sozialbehörde nicht bevorschusst, werden die massgebenden Vermögen beider Elternteile vollumfänglich kumuliert, zum zu berücksichtigenden Anteil des massgebenden Vermögens umgerechnet und zur Summe der massgebenden Einkommen beider Elternteile addiert. Die sich daraus ergebende Summe wird zu zwei Drittel als Basisbetrag für die Umrechnung in den Elternbeitrag berücksichtigt. 4 Sämtliche fliessende Renten und Alimente sowie bevorschusste Alimente der stipendienberechtigten Person und deren Geschwister werden zum massgebenden Einkommen addiert, sofern sie in diesem Einkommen nicht enthalten sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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