Propose a change

Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

An- und Aberkennung von Ausbildungen 1 Für die Intensiv-Deutschkurse am Plantahof in Landquart können an Personen, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, Ausbildungsbeiträge gewährt werden. * 2 Für Ausbildungen von Geistlichen, welche nicht der Glaubensrichtung einer kantonal öffentlichrechtlich anerkannten Landeskirche oder Religionsgemeinschaft angehören, kann die Regierung Ausbildungsbeiträge gewähren. 3 Die Beitragsberechtigung für den Besuch einer Mittelschule im Ausland ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: * a) Die Person in Ausbildung hat die Bündner Aufnahmeprüfung an die Mittelschule bestanden und besucht anschliessend die Mittelschule im Ausland oder nimmt während der Ausbildung an einer schweizerischen Mittelschule einen Wechsel an eine Mittelschule im Ausland vor, wobei die Promotionsbestimmungen der schweizerischen Mittelschule erfüllt sein müssen; b) Das ausländische Reifezeugnis ist von der Zulassungsstelle für den Zugang an eine schweizerische Hochschule anerkannt. Art. 4a * Dienstleistungen für Dritte 1 Das Departement kann mit Dritten vereinbaren, dass die Fachstelle gegen Entschädigung Aufgaben für diese im Rahmen ihres Aufgabenbereiches übernimmt. 2. Stipendien 2.1. ALLGEMEINES

Your change, as a redline

Art. 4

An- und Aberkennung von Ausbildungen 1 Für die Intensiv-Deutschkurse am Plantahof in Landquart können an Personen, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, Ausbildungsbeiträge gewährt werden. * 2 Für Ausbildungen von Geistlichen, welche nicht der Glaubensrichtung einer kantonal öffentlichrechtlich anerkannten Landeskirche oder Religionsgemeinschaft angehören, kann die Regierung Ausbildungsbeiträge gewähren. 3 Die Beitragsberechtigung für den Besuch einer Mittelschule im Ausland ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: * a) Die Person in Ausbildung hat die Bündner Aufnahmeprüfung an die Mittelschule bestanden und besucht anschliessend die Mittelschule im Ausland oder nimmt während der Ausbildung an einer schweizerischen Mittelschule einen Wechsel an eine Mittelschule im Ausland vor, wobei die Promotionsbestimmungen der schweizerischen Mittelschule erfüllt sein müssen; b) Das ausländische Reifezeugnis ist von der Zulassungsstelle für den Zugang an eine schweizerische Hochschule anerkannt. Art. 4a * Dienstleistungen für Dritte 1 Das Departement kann mit Dritten vereinbaren, dass die Fachstelle gegen Entschädigung Aufgaben für diese im Rahmen ihres Aufgabenbereiches übernimmt. 2. Stipendien 2.1. ALLGEMEINES

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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