614.352.22 Gegenrechtszusicherung an Frankreich bezüglich Erbschaftssteuer auf Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen von Gemälden, Miniaturen usw. an öffentliche Museen RRB vom 31. Januar 1947 Entsprechend dem von Fürsprech Dr. B. eingereichten Gesuch vom 25. Januar 1947 wird gegenüber den zuständigen französischen Steuerbehörden die in der Erbschaftsangelegenheit des F. H. M. verlangte Gegenrechtserklärung abgegeben, dass gegebenenfalls Steuerobjekte, wie Gemälde, Miniaturen, die durch Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen im Kanton Solothurn zugunsten von öffentlichen Museen in Frankreich gemacht werden, von Fall zu Fall und nach Einreichung eines besonderen Erlassgesuches von der Erbschafts- beziehungsweise Testamentssteuer des Kantons Solothurn befreit werden.
Law
Gegenrechtszusicherung an Frankreich bezüglich Erbschaftssteuer auf Vergabungen und Schenkungen von Todes wegen von Gemälden, Miniaturen usw. an öffentliche Museen
Solothurn · 614.352.22 · treaty
Ask the law about thisMore laws of SolothurnFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 6d90ebc22d4204608b258be0c288051f870c8d31c197e3d857a6a7e09303ae4e