Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 8
(1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 1 zum Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn", so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Eisenbahndirektion zu stellen, in deren Bezirk das Grundstück liegt. War als Eigentümer eines solchen Grundstücks nicht das Deutsche Reich oder die Deutsche Reichsbahn im Grundbuch eingetragen, so ist die Berichtigung des Grundbuchs gemeinsam von der Eisenbahndirektion und von der durch die Landesregierung bestimmten Landesbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Der Antrag muß von dem Präsidenten der Eisenbahndirektion oder seinem Vertreter unterschrieben und mit dem Amtssiegel oder Amtsstempel versehen sein. Zum Nachweis des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklärung, daß das Grundstück zum Sondervermögens "Deutsche Bundesbahn" gehört. Das Eigentum ist einzutragen für die "Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen)". (2) Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.
§ 8
(1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 1 zum Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn", so ist der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der Eisenbahndirektion zu stellen, in deren Bezirk das Grundstück liegt. War als Eigentümer eines solchen Grundstücks nicht das Deutsche Reich oder die Deutsche Reichsbahn im Grundbuch eingetragen, so ist die Berichtigung des Grundbuchs gemeinsam von der Eisenbahndirektion und von der durch die Landesregierung bestimmten Landesbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Der Antrag muß von dem Präsidenten der Eisenbahndirektion oder seinem Vertreter unterschrieben und mit dem Amtssiegel oder Amtsstempel versehen sein. Zum Nachweis des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklärung, daß das Grundstück zum Sondervermögens "Deutsche Bundesbahn" gehört. Das Eigentum ist einzutragen für die "Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen)". (2) Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.