Statut des Psychiatrieverbundes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Aufgaben 1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan des Psychiatrieverbundes. 1 sGS 320.5; abgekürzt GPV. 2 Abgekürzt SPV. In Vollzug ab 1. Januar 2023. 3 sGS 320.5. nGS 2022-053 320.50 2 Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten obliegen dem Verwaltungsrat folgende Aufgabenbereiche: a) Strategie: 1. Umsetzung der Eigentümerstrategie und zugehörige Berichterstattung; 2. Verabschiedung und Koordination der Strategie des Psychiatrieverbundes; 3. Festlegung von Kooperationen zur wirksamen Umsetzung des Leistungsauftrags; b) Leistungserbringung: 1. Erfüllung des Leistungsauftrags; 2. Erstellung des Leistungsberichts; 3. Entscheid über das Leistungsangebot, einschliesslich darauf ausgerichteter Kooperationen; 4. Festlegung der Forschungsschwerpunkte; 5. Qualitätssicherung; c) Finanzen: 1. Regelung der Finanzkompetenzen, des Rechnungswesens, des Planungs- und Budgetprozesses sowie des Controllings; 2. Beschluss über das Budget und die Jahresrechnung; 3. Genehmigung der Finanz- und Investitionsplanung; 4. Beschlüsse über Tarife; 5. Regelung von Entschädigungen der Mitglieder von Organen und Gremien, soweit diese nicht in der Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung vom 6. Oktober 20154 abschliessend festgelegt sind; d) Personal: 1. Wahl Geschäftsleitung; 2. Wahl der Chefärztinnen und Chefärzte; 3. Aufsicht Geschäftsleitung; 4. Oberaufsicht über die Personalentwicklung und -führung sowie die Aus- und Weiterbildung; 5. Erlass eines Personalreglements und eines Personalleitbilds; e) Immobilien: 1. Regelung Immobilienkompetenzen; 2. Ausgestaltung Investitionsprozesse.
Art. 3
Aufgaben 1 Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan des Psychiatrieverbundes. 1 sGS 320.5; abgekürzt GPV. 2 Abgekürzt SPV. In Vollzug ab 1. Januar 2023. 3 sGS 320.5. nGS 2022-053 320.50 2 Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten obliegen dem Verwaltungsrat folgende Aufgabenbereiche: a) Strategie: 1. Umsetzung der Eigentümerstrategie und zugehörige Berichterstattung; 2. Verabschiedung und Koordination der Strategie des Psychiatrieverbundes; 3. Festlegung von Kooperationen zur wirksamen Umsetzung des Leistungsauftrags; b) Leistungserbringung: 1. Erfüllung des Leistungsauftrags; 2. Erstellung des Leistungsberichts; 3. Entscheid über das Leistungsangebot, einschliesslich darauf ausgerichteter Kooperationen; 4. Festlegung der Forschungsschwerpunkte; 5. Qualitätssicherung; c) Finanzen: 1. Regelung der Finanzkompetenzen, des Rechnungswesens, des Planungs- und Budgetprozesses sowie des Controllings; 2. Beschluss über das Budget und die Jahresrechnung; 3. Genehmigung der Finanz- und Investitionsplanung; 4. Beschlüsse über Tarife; 5. Regelung von Entschädigungen der Mitglieder von Organen und Gremien, soweit diese nicht in der Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung vom 6. Oktober 20154 abschliessend festgelegt sind; d) Personal: 1. Wahl Geschäftsleitung; 2. Wahl der Chefärztinnen und Chefärzte; 3. Aufsicht Geschäftsleitung; 4. Oberaufsicht über die Personalentwicklung und -führung sowie die Aus- und Weiterbildung; 5. Erlass eines Personalreglements und eines Personalleitbilds; e) Immobilien: 1. Regelung Immobilienkompetenzen; 2. Ausgestaltung Investitionsprozesse.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it