Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Behandlung Betäubungsmittelabhängiger mit Betäubungsmitteln 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen sind nur die Ärzte befugt, welche das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit allgemein oder im Einzelfall dazu ermächtigt. Beginn, Art und Ende der Behandlung sowie der Name jedes Patienten sind dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zu melden. 2 Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit führt ein Verzeichnis über die erteilten Bewilligungen und über die erstatteten Meldungen gemäss Absatz 1. Der Kantonsarzt ist berechtigt, darüber anderen Ärzten Auskünfte zu geben, sofern medizinische Gründe dies erfordern. 3 In Notfällen können Ärzte betäubungsmittelabhängigen Personen Betäubungsmittel verschreiben, abgeben und verabreichen. Der Patient ist unverzüglich an einen Arzt mit einer Bewilligung im Sinne von Absatz 1 zu überweisen. Art. 8 * Unterbringung oder Zurückbehaltung Betäubungsmittelabhängiger 1 Zuständigkeit und Verfahren für die Unterbringung oder die Zurückbehaltung betäubungsmittelabhängiger Personen im Sinne von Art. 15b BetMG richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Einführungsgesetztes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über die fürsorgerische Unterbringung.
Art. 7
Behandlung Betäubungsmittelabhängiger mit Betäubungsmitteln 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen sind nur die Ärzte befugt, welche das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit allgemein oder im Einzelfall dazu ermächtigt. Beginn, Art und Ende der Behandlung sowie der Name jedes Patienten sind dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zu melden. 2 Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit führt ein Verzeichnis über die erteilten Bewilligungen und über die erstatteten Meldungen gemäss Absatz 1. Der Kantonsarzt ist berechtigt, darüber anderen Ärzten Auskünfte zu geben, sofern medizinische Gründe dies erfordern. 3 In Notfällen können Ärzte betäubungsmittelabhängigen Personen Betäubungsmittel verschreiben, abgeben und verabreichen. Der Patient ist unverzüglich an einen Arzt mit einer Bewilligung im Sinne von Absatz 1 zu überweisen. Art. 8 * Unterbringung oder Zurückbehaltung Betäubungsmittelabhängiger 1 Zuständigkeit und Verfahren für die Unterbringung oder die Zurückbehaltung betäubungsmittelabhängiger Personen im Sinne von Art. 15b BetMG richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des Einführungsgesetztes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über die fürsorgerische Unterbringung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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