Briefwechsel vom 10. Dezember 1982 zwischen der Schweiz und China über die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben chinesischen Ursprungs
0.632.624.9Nicht löschen bitte " " !! (Stand am 5. November 1999) 0.632.624.9 Briefwechsel vom 10. Dezember 1982 zwischen der Schweiz und China über die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen hergestellten Geweben chinesischen UrsprungsIn Kraft getreten am 1. Januar 1983 Der Text dieses Briefwechsels ist in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze nicht veröffentlicht. Er kann beim Dienst für nationale Ursprungsfragen des Bundesamtes für Aussenwirtschaft, 3003 Bern, bezogen werden (AS 1983 507 611).