Link auf PDF Verordnung Ortsgeschichtliche Sammlung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12
Ausstellungen 1 Für Ausstellungen kann die Fachstelle Kultur ausnahmsweise und für eine begrenzte Zeit Unterlagen und Objekte aus der 3 Gebührentarif der Gemeindekanzlei vom 19. November 1997 (152.41). 421.11 Verordnung über die Ortsgeschichtliche Sammlung Ortsgeschichtlichen Sammlung herausgeben. 2 Der Gemeinde dürfen dadurch grundsätzlich keine Kosten entstehen 3 Unterlagen, in die keine Einsichtnahme gewährt wird, können nicht für eine Ausstellung herausgegeben werden. 4 Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen und Objekten aus der Ortsgeschichtlichen Sammlung. 5 Die Unterlagen und Objekte dürfen nur herausgegeben werden, wenn ausreichende Gewähr dafür besteht, dass sie dadurch keinen Schaden nehmen. 6 Die Fachstelle Kultur kann die Herausgabe von entsprechenden Bedingungen abhängig machen (z.B. betreffend einzuhaltende Luftfeuchtigkeit, Art der Beleuchtung, Art des Transports, Versicherung).
Art. 12
Ausstellungen 1 Für Ausstellungen kann die Fachstelle Kultur ausnahmsweise und für eine begrenzte Zeit Unterlagen und Objekte aus der 3 Gebührentarif der Gemeindekanzlei vom 19. November 1997 (152.41). 421.11 Verordnung über die Ortsgeschichtliche Sammlung Ortsgeschichtlichen Sammlung herausgeben. 2 Der Gemeinde dürfen dadurch grundsätzlich keine Kosten entstehen 3 Unterlagen, in die keine Einsichtnahme gewährt wird, können nicht für eine Ausstellung herausgegeben werden. 4 Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen und Objekten aus der Ortsgeschichtlichen Sammlung. 5 Die Unterlagen und Objekte dürfen nur herausgegeben werden, wenn ausreichende Gewähr dafür besteht, dass sie dadurch keinen Schaden nehmen. 6 Die Fachstelle Kultur kann die Herausgabe von entsprechenden Bedingungen abhängig machen (z.B. betreffend einzuhaltende Luftfeuchtigkeit, Art der Beleuchtung, Art des Transports, Versicherung).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.