Propose a change

Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 54

Wahl 1 Das Verwaltungsgericht wird vom Volk auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. * 2 Der Kantonsrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten, die bzw. der im Hauptamt tätig ist. Er kann weitere hauptamtliche Richterinnen und Richter bezeichnen. * § 54a * Ausserordentliche Ersatzmitglieder 1 Der Kantonsrat wählt ausserordentliche Ersatzmitglieder: 1. Für einzelne Verfahren, wenn sämtliche Ersatzmitglieder zu einer ordnungsgemässen Besetzung des Gerichtes nicht ausreichen; 2. * für die Dauer der Verhinderung, wenn ein hauptamtliches Mitglied infolge Krankheit oder aus anderen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate an der Ausübung seines Amtes verhindert sein wird; 3. * für die Dauer von höchstens zwei Jahren, wenn ein Gericht wegen einer ausserordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben innert angemessener Frist zu erfüllen; 4. * für den Rest der Amtsperiode, wenn gemäss § 57 Abs. 3 WAG14) keine Ergänzungswahl durchgeführt wird. 2 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sind in diesen Fällen als

Your change, as a redline

§ 54

Wahl 1 Das Verwaltungsgericht wird vom Volk auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. * 2 Der Kantonsrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten, die bzw. der im Hauptamt tätig ist. Er kann weitere hauptamtliche Richterinnen und Richter bezeichnen. * § 54a * Ausserordentliche Ersatzmitglieder 1 Der Kantonsrat wählt ausserordentliche Ersatzmitglieder: 1. Für einzelne Verfahren, wenn sämtliche Ersatzmitglieder zu einer ordnungsgemässen Besetzung des Gerichtes nicht ausreichen; 2. * für die Dauer der Verhinderung, wenn ein hauptamtliches Mitglied infolge Krankheit oder aus anderen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate an der Ausübung seines Amtes verhindert sein wird; 3. * für die Dauer von höchstens zwei Jahren, wenn ein Gericht wegen einer ausserordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben innert angemessener Frist zu erfüllen; 4. * für den Rest der Amtsperiode, wenn gemäss § 57 Abs. 3 WAG14) keine Ergänzungswahl durchgeführt wird. 2 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sind in diesen Fällen als

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it