Propose a change

Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 63

Beschwerdegründe 1 Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann jede Rechtsverletzung gerügt werden. Als Rechtsverletzung gelten: 1. die Nichtanwendung und die unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes; 2. die unrichtige rechtliche Beurteilung einer Tatsache; 3. der Missbrauch oder die Überschreitung des Ermessens; 4. die Verletzung einer wesentlichen Form- oder Verfahrensvorschrift; 5. Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. 2 Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann überdies jede für den Entscheid erhebliche unrichtige oder ungenügende Feststellung des Sachverhaltes angefochten werden. 3 In den Fällen von § 61 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 sowie in den besonderen Verfahren (§§ 74 bis 79) kann auch die unrichtige Handhabung des Ermessens gerügt werden. 4 Die Anbringung neuer Tatsachen und die Bezeichnung neuer Beweismittel ist zulässig. § 64 * Beschwerdefrist 1 Soweit das kantonale oder eidgenössische Recht keine andere Frist vorschreibt, ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde innert 30 Tagen nach der Mitteilung des weiterziehbaren Entscheides beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Your change, as a redline

§ 63

Beschwerdegründe 1 Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann jede Rechtsverletzung gerügt werden. Als Rechtsverletzung gelten: 1. die Nichtanwendung und die unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes; 2. die unrichtige rechtliche Beurteilung einer Tatsache; 3. der Missbrauch oder die Überschreitung des Ermessens; 4. die Verletzung einer wesentlichen Form- oder Verfahrensvorschrift; 5. Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. 2 Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann überdies jede für den Entscheid erhebliche unrichtige oder ungenügende Feststellung des Sachverhaltes angefochten werden. 3 In den Fällen von § 61 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 sowie in den besonderen Verfahren (§§ 74 bis 79) kann auch die unrichtige Handhabung des Ermessens gerügt werden. 4 Die Anbringung neuer Tatsachen und die Bezeichnung neuer Beweismittel ist zulässig. § 64 * Beschwerdefrist 1 Soweit das kantonale oder eidgenössische Recht keine andere Frist vorschreibt, ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde innert 30 Tagen nach der Mitteilung des weiterziehbaren Entscheides beim Verwaltungsgericht einzureichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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