Gemeindevertrag über die Benützung der Regionalen Schiessanlage Stalden Kriens (RSK)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23
Dauer, Kündigung und Austritt 1 Der Vertrag wird auf eine unbeschränkte Dauer abgeschlossen. 2 Der Austritt aus der RSK kann unter Beachtung einer 12-monatigen Kündigungsfrist je auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten für die RSK oder dieser gegenüber bleibt bestehen. 7 Aufhebung rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2014. Seite 10/13 3 Die austretende Vertragsgemeinde hat keinen Anspruch auf das gemeinsame Vermögen und auf die Rückerstattung von bezahlten Beiträgen an den baulichen und betrieblichen Unterhalt der RSK. Wenn innert 10 Jahren nach dem Austritt einer Gemeinde Kosten für die Sanierung von Altlasten – ausgenommen Bodensanierung – anfallen oder die RSK geschlossen wird, so hat sich die austretende Gemeinde an den im vorerwähnten Zusammenhang anfallenden Kosten im Sinne von Art. 16 des Gemeindevertrages zu beteiligen. Für diese Kostenverteilung ist der vor dem Austritt unter Berücksichtigung von Neueingetretenen geltenden Kostenverteiler massgebend. 4 Die Kosten der allfälligen Sanierung des Bodens werden auf der Basis der Nutzungsdauer bis zur Sanierung (ganze Dauer 100 %) auf die Vertragsgemeinden verteilt. Für die Nutzungsdauer von 25 Jahren seit Inbetriebnahme der Schiessanlage (1979) übernehmen die Gemeinden Littau (38.05 %) und Kriens (61.95 %) den Prozentanteil nach dem bisherigen Beteiligungsverhältnis. Für die Nutzungsdauer ab Inkrafttreten dieses Gemeindevertrages wird der entsprechende Prozentanteil nach dem unter Abs. 3 vorstehend erwähnten Schlüssel getragen. 5 Wenn die Fortführung der RSK für die Gemeinde Kriens nicht zumutbar ist, kann dieser Gemeindevertrag von Seiten der Gemeinde Kriens gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Schliessung der RSK, wobei die Aufhebung derselben nach den Bestimmungen von Art. 24 des Gemeindevertrages erfolgt.
Art. 23
Dauer, Kündigung und Austritt 1 Der Vertrag wird auf eine unbeschränkte Dauer abgeschlossen. 2 Der Austritt aus der RSK kann unter Beachtung einer 12-monatigen Kündigungsfrist je auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten für die RSK oder dieser gegenüber bleibt bestehen. 7 Aufhebung rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2014. Seite 10/13 3 Die austretende Vertragsgemeinde hat keinen Anspruch auf das gemeinsame Vermögen und auf die Rückerstattung von bezahlten Beiträgen an den baulichen und betrieblichen Unterhalt der RSK. Wenn innert 10 Jahren nach dem Austritt einer Gemeinde Kosten für die Sanierung von Altlasten – ausgenommen Bodensanierung – anfallen oder die RSK geschlossen wird, so hat sich die austretende Gemeinde an den im vorerwähnten Zusammenhang anfallenden Kosten im Sinne von Art. 16 des Gemeindevertrages zu beteiligen. Für diese Kostenverteilung ist der vor dem Austritt unter Berücksichtigung von Neueingetretenen geltenden Kostenverteiler massgebend. 4 Die Kosten der allfälligen Sanierung des Bodens werden auf der Basis der Nutzungsdauer bis zur Sanierung (ganze Dauer 100 %) auf die Vertragsgemeinden verteilt. Für die Nutzungsdauer von 25 Jahren seit Inbetriebnahme der Schiessanlage (1979) übernehmen die Gemeinden Littau (38.05 %) und Kriens (61.95 %) den Prozentanteil nach dem bisherigen Beteiligungsverhältnis. Für die Nutzungsdauer ab Inkrafttreten dieses Gemeindevertrages wird der entsprechende Prozentanteil nach dem unter Abs. 3 vorstehend erwähnten Schlüssel getragen. 5 Wenn die Fortführung der RSK für die Gemeinde Kriens nicht zumutbar ist, kann dieser Gemeindevertrag von Seiten der Gemeinde Kriens gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Schliessung der RSK, wobei die Aufhebung derselben nach den Bestimmungen von Art. 24 des Gemeindevertrages erfolgt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.