V vom 7. August 1984 über die Vorlagen für elektrische Starkstromanlagen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 2. Im Innern von Gebäuden
1) Wenn Hochspannungsanlagen im Innern von Gebäuden untergebracht werden sollen, die nicht nur der Erzeugung oder Verteilung elektrischer Energie dienen, wie z. B. in Fabriken, Waren- und Geschäftshäusern, Wohnhäusern usw., so sind die in Art. 18 verlangten Eingaben durch Pläne und Beschreibungen zu ergänzen, die Aufschluss geben über: a) die Lage der geplanten Hochspannungsanlage zur Gesamtheit der Gebäude; b) die Feuersicherheit der Hochspannungsräume und ihrer Abschlüsse; c) die Ventilationsöffnungen, Türen, Fenster usw.; d) die Verwendung der an den Hochspannungsraum anstossenden Räume; e) den Zugang aus dem Freien zum Hochspannungsraum; f) den genauen Verlauf der Hochspannungsleitungen von der Einführung ins Gebäude bis in den Hochspannungsraum und die Art der Schutzmassnahmen. 2) Für Hochspannungsanlagen, die den Charakter von Hausinstallationen haben (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung vom 4. Dezember 1990 über elektrische Niederspannungsinstallationen, LGBl. 1990 Nr. 84) sind keine Vorlagen einzureichen.
Art. 19 2. Im Innern von Gebäuden
1) Wenn Hochspannungsanlagen im Innern von Gebäuden untergebracht werden sollen, die nicht nur der Erzeugung oder Verteilung elektrischer Energie dienen, wie z. B. in Fabriken, Waren- und Geschäftshäusern, Wohnhäusern usw., so sind die in Art. 18 verlangten Eingaben durch Pläne und Beschreibungen zu ergänzen, die Aufschluss geben über: a) die Lage der geplanten Hochspannungsanlage zur Gesamtheit der Gebäude; b) die Feuersicherheit der Hochspannungsräume und ihrer Abschlüsse; c) die Ventilationsöffnungen, Türen, Fenster usw.; d) die Verwendung der an den Hochspannungsraum anstossenden Räume; e) den Zugang aus dem Freien zum Hochspannungsraum; f) den genauen Verlauf der Hochspannungsleitungen von der Einführung ins Gebäude bis in den Hochspannungsraum und die Art der Schutzmassnahmen. 2) Für Hochspannungsanlagen, die den Charakter von Hausinstallationen haben (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung vom 4. Dezember 1990 über elektrische Niederspannungsinstallationen, LGBl. 1990 Nr. 84) sind keine Vorlagen einzureichen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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