Propose a change

V vom 7. August 1984 über die Vorlagen für elektrische Starkstromanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21 1. Neubauten

1) Für neu zu erstellende Hochspannungsleitungen sind Situationspläne einzureichen, und zwar für Fernleitungen in offenem Gelände im Massstab 1:5 000 bis 1:25 000 und für Leitungen im Baugebiet von Ortschaften im Massstab 1:500 bis 1:2 500. Für Fernleitungen in Gebirgsgegenden sind auch Karten im Massstab 1:50 000 zulässig, wenn solche im Massstab 1:25 000 nicht erhältlich sind. 2) Für neue Niederspannungsnetze sind Pläne im Massstab 1:500 bis 1:2 500 einzureichen, sofern die projektierten Leitungen mit anderen Stark- oder Schwachstromleitungen zusammentreffen; andernfalls genügt eine schriftliche Anzeige mit den zur Beurteilung nötigen Angaben. 3) Für Weitspannfreileitungen sind ausser einem Situationsplan in kleinerem Massstab nach Abs. 1 in allen Fällen auch Detailgrundrisspläne im Massstab 1:500 bis 1:2 500 und ein Längenprofil im gleichen Massstab einzureichen; in diesem ist der unterste Leiter bei der vorschriftsmässigen grössten Belastung einzuzeichnen. Detailgrundriss und Profil können auf einem Blatt vereinigt werden. Im Detailgrundrissplan sind die Grundstücksgrenzen mindestens bis auf einen Abstand von 50 m zu beiden Seiten der Leitung einzuzeichnen. Für die Leiter, das Erdseil und ihre Verbindungen und für die Tragwerke und Fundamente ist ausserdem durch Zeichnungen im Massstab 1:1 bis 1:50 und Berechnungen der Nachweis genügender Festigkeit und Standsicherheit zu leisten. Eine besondere Typenzeichnung in einem kleineren Massstab soll Auskunft geben über die Form und die Hauptmasse der Tragwerke.

Your change, as a redline

Art. 21 1. Neubauten

1) Für neu zu erstellende Hochspannungsleitungen sind Situationspläne einzureichen, und zwar für Fernleitungen in offenem Gelände im Massstab 1:5 000 bis 1:25 000 und für Leitungen im Baugebiet von Ortschaften im Massstab 1:500 bis 1:2 500. Für Fernleitungen in Gebirgsgegenden sind auch Karten im Massstab 1:50 000 zulässig, wenn solche im Massstab 1:25 000 nicht erhältlich sind. 2) Für neue Niederspannungsnetze sind Pläne im Massstab 1:500 bis 1:2 500 einzureichen, sofern die projektierten Leitungen mit anderen Stark- oder Schwachstromleitungen zusammentreffen; andernfalls genügt eine schriftliche Anzeige mit den zur Beurteilung nötigen Angaben. 3) Für Weitspannfreileitungen sind ausser einem Situationsplan in kleinerem Massstab nach Abs. 1 in allen Fällen auch Detailgrundrisspläne im Massstab 1:500 bis 1:2 500 und ein Längenprofil im gleichen Massstab einzureichen; in diesem ist der unterste Leiter bei der vorschriftsmässigen grössten Belastung einzuzeichnen. Detailgrundriss und Profil können auf einem Blatt vereinigt werden. Im Detailgrundrissplan sind die Grundstücksgrenzen mindestens bis auf einen Abstand von 50 m zu beiden Seiten der Leitung einzuzeichnen. Für die Leiter, das Erdseil und ihre Verbindungen und für die Tragwerke und Fundamente ist ausserdem durch Zeichnungen im Massstab 1:1 bis 1:50 und Berechnungen der Nachweis genügender Festigkeit und Standsicherheit zu leisten. Eine besondere Typenzeichnung in einem kleineren Massstab soll Auskunft geben über die Form und die Hauptmasse der Tragwerke.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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