V vom 7. August 1984 über die Vorlagen für elektrische Starkstromanlagen
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Change 1
Art. 28 1. Neubauten
1) Jede Vorlage für Starkstromleitungen längs oder quer zu Eisenbahnen muss enthalten: a) einen Situationsplan der Leitung oder des in Betracht fallenden Leitungsteiles im Massstab 1:1 000 mit Angaben über: 1. die Lage der Leitung und der Bahngeleise, diese mit der kilometrischen Bezeichnung; 2. die bestehenden Schwach- und Starkstromleitungen, deren Abstand weniger beträgt als 20 m von der geplanten Freileitung oder 5 m von der zu erstellenden Kabelleitung. Überdies sind die Namen ihrer Betriebsinhaber anzugeben; 3. die Betriebsspannung und die Stromart der Leitung und die Zahl, das Material und den Querschnitt der Leiter; b) ein Querprofil rechtwinklig zur Bahn, oder bei einer Längsführung eine Anzahl charakteristischer Querprofile, im Massstab 1:50 bis 1:200. Aus diesen Profilen sollen die kleinsten waagrechten und lotrechten Abstände der Leiter und ihrer Träger vom Geleise und von allfälligen Schwach- und Starkstromleitungen, die längs oder quer zur Bahn führen, ersichtlich sein. Für Leitungen auf Holzmasten sind deren Fussdurchmesser und die Art und Festigkeit allfälliger Stangenfüsse anzugeben; c) Zeichnungen der Tragwerke und Isolatoren von Weitspannleitungen im Massstab 1:1 bis 1:20; d) den Sicherheitsnachweis für Tragwerke von Weitspannleitungen. Soweit vom Starkstrominspektorat genehmigte Tragwerktypen verwendet werden, genügt ein Hinweis darauf. 2) Diese Vorschriften gelten sinngemäss auch für die Parallelführungen oder Kreuzungen von Starkstromleitungen mit Seiltransportanlagen (Luftseilbahnen, Schlittenaufzügen und dergl.), die der Aufsicht der Regierung unterstellt sind. 3) Bei Anlagen, die nicht von Anfang an ganz ausgebaut werden, sind die Vorlagen für den Vollausbau auszufertigen, und es ist anzugeben, welche Teile erst später erstellt werden sollen.
Art. 28 1. Neubauten
1) Jede Vorlage für Starkstromleitungen längs oder quer zu Eisenbahnen muss enthalten: a) einen Situationsplan der Leitung oder des in Betracht fallenden Leitungsteiles im Massstab 1:1 000 mit Angaben über: 1. die Lage der Leitung und der Bahngeleise, diese mit der kilometrischen Bezeichnung; 2. die bestehenden Schwach- und Starkstromleitungen, deren Abstand weniger beträgt als 20 m von der geplanten Freileitung oder 5 m von der zu erstellenden Kabelleitung. Überdies sind die Namen ihrer Betriebsinhaber anzugeben; 3. die Betriebsspannung und die Stromart der Leitung und die Zahl, das Material und den Querschnitt der Leiter; b) ein Querprofil rechtwinklig zur Bahn, oder bei einer Längsführung eine Anzahl charakteristischer Querprofile, im Massstab 1:50 bis 1:200. Aus diesen Profilen sollen die kleinsten waagrechten und lotrechten Abstände der Leiter und ihrer Träger vom Geleise und von allfälligen Schwach- und Starkstromleitungen, die längs oder quer zur Bahn führen, ersichtlich sein. Für Leitungen auf Holzmasten sind deren Fussdurchmesser und die Art und Festigkeit allfälliger Stangenfüsse anzugeben; c) Zeichnungen der Tragwerke und Isolatoren von Weitspannleitungen im Massstab 1:1 bis 1:20; d) den Sicherheitsnachweis für Tragwerke von Weitspannleitungen. Soweit vom Starkstrominspektorat genehmigte Tragwerktypen verwendet werden, genügt ein Hinweis darauf. 2) Diese Vorschriften gelten sinngemäss auch für die Parallelführungen oder Kreuzungen von Starkstromleitungen mit Seiltransportanlagen (Luftseilbahnen, Schlittenaufzügen und dergl.), die der Aufsicht der Regierung unterstellt sind. 3) Bei Anlagen, die nicht von Anfang an ganz ausgebaut werden, sind die Vorlagen für den Vollausbau auszufertigen, und es ist anzugeben, welche Teile erst später erstellt werden sollen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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