Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Vergütung und die besonderen Anstellungsbedingungen der Kaderärztinnen und Kaderärzte des Stadtspitals Zürich (AB KAV)
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Change 1
Art. 11
1 Bei Erreichen der Ziele erfolgt eine vollständige Auszahlung der variablen Komponente. 2 Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements regelt die stufenweise Anpassung bei Unter- und Übererreichung. 5 EBITDAR: earnings before interest, taxes, depreciation, amortization and restructuring or rent costs (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Mieten oder Restrukturierungskosten). Wirtschaftlichkeit a. des Stadtspitals b. der Klinik, des Instituts oder der Abteilung Individuelle Leistung Gewichtung der Anteile Unter- und Übererreichung 4Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 3 Sie oder er entscheidet auf Antrag der Spitaldirektorin oder des Spitaldirektors über die Auszahlungshöhe der variablen Komponente, wenn besondere Umstände vorliegen. 4 Besondere Umstände liegen vor, wenn diese den normalen Geschäftsgang des Stadtspitals in der massgebenden Beurteilungsperiode verunmöglichen oder wesentlich erschweren.
Art. 11
1 Bei Erreichen der Ziele erfolgt eine vollständige Auszahlung der variablen Komponente. 2 Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements regelt die stufenweise Anpassung bei Unter- und Übererreichung. 5 EBITDAR: earnings before interest, taxes, depreciation, amortization and restructuring or rent costs (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Mieten oder Restrukturierungskosten). Wirtschaftlichkeit a. des Stadtspitals b. der Klinik, des Instituts oder der Abteilung Individuelle Leistung Gewichtung der Anteile Unter- und Übererreichung 4Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 3 Sie oder er entscheidet auf Antrag der Spitaldirektorin oder des Spitaldirektors über die Auszahlungshöhe der variablen Komponente, wenn besondere Umstände vorliegen. 4 Besondere Umstände liegen vor, wenn diese den normalen Geschäftsgang des Stadtspitals in der massgebenden Beurteilungsperiode verunmöglichen oder wesentlich erschweren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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