Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Vergütung und die besonderen Anstellungsbedingungen der Kaderärztinnen und Kaderärzte des Stadtspitals Zürich (AB KAV)
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Change 1
Art. 29
1 Als Pikettdienst gilt ein Dienst, bei dem die Oberärztin oder der Oberarzt: a. gemäss Dienstplan nicht in einen ordentlichen Tag-, Spät- oder Nachtdienst eingeteilt ist; und b. sich ausserhalb des Spitals oder Arbeitsorts aufhalten kann, aber innert üblicherweise 30–60 Minuten im Spital oder am Arbeitsort einsatzbereit sein muss. 2 Als Hintergrunddienst gilt ein Dienst, bei dem die Oberärztin oder der Oberarzt: a. gemäss Dienstplan nicht in einen ordentlichen Tag-, Spät- oder Nachtdienst eingeteilt ist; und b. sich ausserhalb des Spitals oder Arbeitsorts aufhalten kann, aber jederzeit telefonisch für die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt erreichbar sein muss. 3 Die Oberärztin oder der Oberarzt entscheidet bei Hintergrunddienst gemäss Abs. 2 selbst, ob sie oder er sich in das Spital oder an den Arbeitsort begeben muss. Ruhezeit Arbeitsfreie Tage Pikettdienst und Hintergrunddienst a. Definition 8Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
Art. 29
1 Als Pikettdienst gilt ein Dienst, bei dem die Oberärztin oder der Oberarzt: a. gemäss Dienstplan nicht in einen ordentlichen Tag-, Spät- oder Nachtdienst eingeteilt ist; und b. sich ausserhalb des Spitals oder Arbeitsorts aufhalten kann, aber innert üblicherweise 30–60 Minuten im Spital oder am Arbeitsort einsatzbereit sein muss. 2 Als Hintergrunddienst gilt ein Dienst, bei dem die Oberärztin oder der Oberarzt: a. gemäss Dienstplan nicht in einen ordentlichen Tag-, Spät- oder Nachtdienst eingeteilt ist; und b. sich ausserhalb des Spitals oder Arbeitsorts aufhalten kann, aber jederzeit telefonisch für die diensthabende Ärztin oder den diensthabenden Arzt erreichbar sein muss. 3 Die Oberärztin oder der Oberarzt entscheidet bei Hintergrunddienst gemäss Abs. 2 selbst, ob sie oder er sich in das Spital oder an den Arbeitsort begeben muss. Ruhezeit Arbeitsfreie Tage Pikettdienst und Hintergrunddienst a. Definition 8Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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