Propose a change

Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. März 2008

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Anforderungen an Berufsbildner

1) Als Berufsbildner gilt, wer in der beruflichen Grundbildung die Bildung in beruflicher Praxis vermittelt. 2) Berufsbildner verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten. 3) Berufsbildner in Lehrbetrieben, die gegenüber dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung verantwortlich zeichnen, verfügen über: a) ein Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation; b) zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet; und c) eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 50 Lernstunden. Anstelle dieser Lernstunden können 20 Kursstunden treten, die durch einen Kursausweis bestätigt werden. 4) Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen verfügen über: a) einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige Qualifikation auf dem Gebiet, in dem sie unterrichten; b) zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet; und c) eine berufspädagogische Bildung von: 1. 600 Lernstunden, wenn sie hauptberuflich tätig sind; oder 2. 300 Lernstunden, wenn sie nebenberuflich, das heisst mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit im Hauptberuf tätig sind. Die berufspädagogische Bildung ist nicht erforderlich, wenn der Berufsbildner durchschnittlich weniger als vier Wochenstunden unterrichtet. 5) Wer die Mindestanforderungen nicht bereits bei Aufnahme seiner Tätigkeit erfüllt, hat die entsprechenden Qualifikationen nach Massgabe der vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erteilten Auflagen spätestens innerhalb von fünf Jahren nachzuholen. 6) Die Regierung kann abweichend von Abs. 3 in den massgebenden Bildungsverordnungen für bestimmte Berufe erhöhte Mindestanforderungen an Berufsbildner festlegen.

Your change, as a redline

Art. 51 Anforderungen an Berufsbildner

1) Als Berufsbildner gilt, wer in der beruflichen Grundbildung die Bildung in beruflicher Praxis vermittelt. 2) Berufsbildner verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten. 3) Berufsbildner in Lehrbetrieben, die gegenüber dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung verantwortlich zeichnen, verfügen über: a) ein Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation; b) zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet; und c) eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 50 Lernstunden. Anstelle dieser Lernstunden können 20 Kursstunden treten, die durch einen Kursausweis bestätigt werden. 4) Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen verfügen über: a) einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige Qualifikation auf dem Gebiet, in dem sie unterrichten; b) zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet; und c) eine berufspädagogische Bildung von: 1. 600 Lernstunden, wenn sie hauptberuflich tätig sind; oder 2. 300 Lernstunden, wenn sie nebenberuflich, das heisst mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit im Hauptberuf tätig sind. Die berufspädagogische Bildung ist nicht erforderlich, wenn der Berufsbildner durchschnittlich weniger als vier Wochenstunden unterrichtet. 5) Wer die Mindestanforderungen nicht bereits bei Aufnahme seiner Tätigkeit erfüllt, hat die entsprechenden Qualifikationen nach Massgabe der vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erteilten Auflagen spätestens innerhalb von fünf Jahren nachzuholen. 6) Die Regierung kann abweichend von Abs. 3 in den massgebenden Bildungsverordnungen für bestimmte Berufe erhöhte Mindestanforderungen an Berufsbildner festlegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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