Propose a change

Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. März 2008

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 71 Übertretungen

1) Wegen Übertretung wird vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung mit Busse bis zu 5 000 Franken bestraft, wer: a) Personen bildet, ohne einen Lehrvertrag nach Art. 17 Abs. 1 abzuschliessen; b) den Lehrvertrag nicht nach Art. 17 Abs. 3 dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zur Genehmigung einreicht; c) als Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis seine vertraglichen Pflichten nach Art. 18 verletzt; d) ohne Bewilligung nach Art. 28 Abs. 2 die Bildung in beruflicher Praxis anbietet; e) die lernende Person nach Art. 30 Abs. 3 bei ganztägigem Pflichtunterricht am gleichen Tag zur Arbeit im Betrieb heranzieht. 2) Bei leichtem Verschulden kann in den Fällen nach Abs. 1 statt der Busse eine Verwarnung ausgesprochen werden. 3) Wegen Übertretung wird vom Landgericht mit Busse bis zu 50 000 Franken, im Nichteinbringlichkeitsfalle mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, bestraft, wer: a) einen geschützten Titel führt, ohne die erforderlichen Prüfungen bestanden oder ein gleichwertiges Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen zu haben; b) vom Gebiet des Fürstentums Liechtenstein aus unbefugterweise geschützte Titel verleiht. 4) Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze bleiben vorbehalten.

Your change, as a redline

Art. 71 Übertretungen

1) Wegen Übertretung wird vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung mit Busse bis zu 5 000 Franken bestraft, wer: a) Personen bildet, ohne einen Lehrvertrag nach Art. 17 Abs. 1 abzuschliessen; b) den Lehrvertrag nicht nach Art. 17 Abs. 3 dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zur Genehmigung einreicht; c) als Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis seine vertraglichen Pflichten nach Art. 18 verletzt; d) ohne Bewilligung nach Art. 28 Abs. 2 die Bildung in beruflicher Praxis anbietet; e) die lernende Person nach Art. 30 Abs. 3 bei ganztägigem Pflichtunterricht am gleichen Tag zur Arbeit im Betrieb heranzieht. 2) Bei leichtem Verschulden kann in den Fällen nach Abs. 1 statt der Busse eine Verwarnung ausgesprochen werden. 3) Wegen Übertretung wird vom Landgericht mit Busse bis zu 50 000 Franken, im Nichteinbringlichkeitsfalle mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, bestraft, wer: a) einen geschützten Titel führt, ohne die erforderlichen Prüfungen bestanden oder ein gleichwertiges Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen zu haben; b) vom Gebiet des Fürstentums Liechtenstein aus unbefugterweise geschützte Titel verleiht. 4) Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze bleiben vorbehalten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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