Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
Bewilligungskriterien und Regeln für Grossveranstaltungen 1 Als Grossveranstaltung auf öffentlichem Grund gilt eine gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Veranstaltung, die ein zahlreiches Publikum anzieht und erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Grund hat. Sie ist zeitlich und örtlich begrenzt. 2 Bewilligungen für Grossveranstaltungen werden nach einheitlichen Kriterien erteilt. Diese Kriterien sind zudem bei einem allfälligen Entscheid über städtische Leistungen zu berücksichtigen. 3 Für die Bewilligung sind folgende Kriterien ausschlaggebend a. positive Auswirkungen auf Gewerbe und Wirtschaft, b. positive Auswirkungen auf das Image und die Ausstrahlung der Stadt Luzern, c. Auswirkungen auf die Umwelt und erwartetes zusätzlich ausgelöstes Verkehrsaufkommen, d. Öffentlichkeit und Zugänglichkeit der Veranstaltung, e. positive Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur, f. Verhältnismässigkeit der Beanspruchung von Raum, Zeit und Ressourcen. 12 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. Seite 10/27 4 In Abhängigkeit der zu erwartenden Besucherzahl erlässt der Stadtrat das Nähere, namentlich: a. Anforderungen bezüglich des zu erreichenden Modalsplits zwischen öffentlichem und privatem Verkehr, b. Anforderungen zur Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Langsamverkehr, c. Vorgaben zur kostenpflichtigen Bewirtschaftung der veranstaltungsspezifischen Parkplätze, d. Vorgaben für den Einsatz von Spezialbilletten des öffentlichen Verkehrs, e. Anforderungen an die Verkaufsstände, f. Vorgaben für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts inklusive Erfolgskontrolle, g. Vorgaben für den Schutz empfindlicher Natur- und Grünräume.
Art. 17
Bewilligungskriterien und Regeln für Grossveranstaltungen 1 Als Grossveranstaltung auf öffentlichem Grund gilt eine gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Veranstaltung, die ein zahlreiches Publikum anzieht und erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Grund hat. Sie ist zeitlich und örtlich begrenzt. 2 Bewilligungen für Grossveranstaltungen werden nach einheitlichen Kriterien erteilt. Diese Kriterien sind zudem bei einem allfälligen Entscheid über städtische Leistungen zu berücksichtigen. 3 Für die Bewilligung sind folgende Kriterien ausschlaggebend a. positive Auswirkungen auf Gewerbe und Wirtschaft, b. positive Auswirkungen auf das Image und die Ausstrahlung der Stadt Luzern, c. Auswirkungen auf die Umwelt und erwartetes zusätzlich ausgelöstes Verkehrsaufkommen, d. Öffentlichkeit und Zugänglichkeit der Veranstaltung, e. positive Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur, f. Verhältnismässigkeit der Beanspruchung von Raum, Zeit und Ressourcen. 12 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. Seite 10/27 4 In Abhängigkeit der zu erwartenden Besucherzahl erlässt der Stadtrat das Nähere, namentlich: a. Anforderungen bezüglich des zu erreichenden Modalsplits zwischen öffentlichem und privatem Verkehr, b. Anforderungen zur Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Langsamverkehr, c. Vorgaben zur kostenpflichtigen Bewirtschaftung der veranstaltungsspezifischen Parkplätze, d. Vorgaben für den Einsatz von Spezialbilletten des öffentlichen Verkehrs, e. Anforderungen an die Verkaufsstände, f. Vorgaben für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts inklusive Erfolgskontrolle, g. Vorgaben für den Schutz empfindlicher Natur- und Grünräume.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.