Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
6 Gebühren und Kostenvorschuss 1 Für die Sondernutzung und den gesteigerten Gemeingebrauch von öffentlichem Grund werden Gebühren erhoben. Diese setzen sich aus den Nutzungsgebühren, den amtlichen Kosten und den Auslagen der Bewilligungs- und der Koordinationsbehörde zusammen. 2 Für weniger als 72 Stunden vor Beginn der entsprechenden Nutzung eingereichte Gesuche, die nicht aus unmittelbar aktuellem Anlass gestellt werden, kann eine Dringlichkeitsgebühr in Form eines Zuschlags von 50 bis 100 Prozent zu den amtlichen Kosten erhoben werden. 3 Vor Erteilung der Bewilligung oder Konzession können von den Gesuchstellenden Sicherheiten oder Vorschüsse verlangt werden. 6 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. Seite 5/27 4 Der Grosse Stadtrat legt die Nutzungsgebühren und deren Höhe sowie die Auslagen im Anhang zu diesem Reglement fest. 5 In besonderen Fällen können abweichende Bemessungskriterien angewendet sowie einmalige oder wiederkehrende Zahlungen der Nutzungsgebühren vorgesehen werden.
Art. 7
6 Gebühren und Kostenvorschuss 1 Für die Sondernutzung und den gesteigerten Gemeingebrauch von öffentlichem Grund werden Gebühren erhoben. Diese setzen sich aus den Nutzungsgebühren, den amtlichen Kosten und den Auslagen der Bewilligungs- und der Koordinationsbehörde zusammen. 2 Für weniger als 72 Stunden vor Beginn der entsprechenden Nutzung eingereichte Gesuche, die nicht aus unmittelbar aktuellem Anlass gestellt werden, kann eine Dringlichkeitsgebühr in Form eines Zuschlags von 50 bis 100 Prozent zu den amtlichen Kosten erhoben werden. 3 Vor Erteilung der Bewilligung oder Konzession können von den Gesuchstellenden Sicherheiten oder Vorschüsse verlangt werden. 6 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. Seite 5/27 4 Der Grosse Stadtrat legt die Nutzungsgebühren und deren Höhe sowie die Auslagen im Anhang zu diesem Reglement fest. 5 In besonderen Fällen können abweichende Bemessungskriterien angewendet sowie einmalige oder wiederkehrende Zahlungen der Nutzungsgebühren vorgesehen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.