Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
7 Reduktion und Ausnahmen von der Kostenpflicht 1 Der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle kann die Nutzungsgebühren und die Auslagen teilweise oder vollständig erlassen, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. 2 Insbesondere für folgende Nutzungsarten werden keine Gebühren erhoben: a. Kundgebungen; b. Veranstaltungen von politischen Parteien sowie von Initiativ- und Abstimmungskomitees; c. Veranstaltungen für die Quartierbevölkerung von nicht gewinnorientierten Organisationen; d. Empfänge von Personen des öffentlichen Interesses; e. Ortskirchliche Veranstaltungen, Prozessionen und Kirchweihfeste; f. Sternsingen; g. Samichlausauszüge; h. Fasnacht sowie Zunftmeisterabholungen und ähnliche Anlässe; i. nicht kommerzielle oder gemeinnützige Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen; j. Kunst- und Kulturausstellungen nicht gewinnorientierter Organisationen; k. Grabarbeiten, Sondierbohrungen, Rammungen und Suchschlitze; l. Unterhaltsmassnahmen an den kommunalen Infrastrukturen des öffentlichen Raumes; m. Vordächer und Dachvorsprünge; n. Isolationen gegen Wärmeverluste; o. Leitungen, die der Ver- und Entsorgung mit Wasser dienen. 7 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017.
Art. 8
7 Reduktion und Ausnahmen von der Kostenpflicht 1 Der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle kann die Nutzungsgebühren und die Auslagen teilweise oder vollständig erlassen, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. 2 Insbesondere für folgende Nutzungsarten werden keine Gebühren erhoben: a. Kundgebungen; b. Veranstaltungen von politischen Parteien sowie von Initiativ- und Abstimmungskomitees; c. Veranstaltungen für die Quartierbevölkerung von nicht gewinnorientierten Organisationen; d. Empfänge von Personen des öffentlichen Interesses; e. Ortskirchliche Veranstaltungen, Prozessionen und Kirchweihfeste; f. Sternsingen; g. Samichlausauszüge; h. Fasnacht sowie Zunftmeisterabholungen und ähnliche Anlässe; i. nicht kommerzielle oder gemeinnützige Veranstaltungen von Kinder- und Jugendvereinen; j. Kunst- und Kulturausstellungen nicht gewinnorientierter Organisationen; k. Grabarbeiten, Sondierbohrungen, Rammungen und Suchschlitze; l. Unterhaltsmassnahmen an den kommunalen Infrastrukturen des öffentlichen Raumes; m. Vordächer und Dachvorsprünge; n. Isolationen gegen Wärmeverluste; o. Leitungen, die der Ver- und Entsorgung mit Wasser dienen. 7 Fassung gemäss Änderung vom 29. September 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.