Wasserbaugesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 43
Durchführung 1 Die Bau- und Unterhaltskosten werden durch Errichtung eines Perimeters20 aufgeteilt.* 1bis Auf die Erhebung von Perimeterbeiträgen kann verzichtet werden, wenn:* a) die Kostentragung durch Vereinbarung geregelt wird; b) die Gemeinde die Kosten trägt. 2 Das Kostenverlegungsverfahren wird für die nachträgliche Errichtung oder Änderung eines Unterhaltsperimeters sachgemäss durchgeführt, wenn insbesondere: a) die Belastung einzelner Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer in einem Missverhältnis zum zusätzlichen oder erneuerten Hochwasserschutz steht; b) Grundstücke, Bauten und Anlagen Dritter einen Mehrwert durch den zusätzlichen oder erneuerten Hochwasserschutz nachträglich erfahren; 19 Vgl. Art. 12 ff. PBG, sGS 731.1. 20 Vgl. Art. 1 ff. GGU, sGS 153.1. c) der zweckmässige Unterhalt es erfordert. 3 Bau- und Unterhaltspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke, Bauten und Anlagen werden als öffentlich-rechtliche Grundlast im Grundbuch angemerkt.21 4 Wird ein Grundstück geteilt, wird die Perimeterlast nach den Grundsätzen des Perimeters durch Verfügung der Aufsichtsbehörde auf die von der Teilung betroffenen Grundstücke verlegt.
Art. 43
Durchführung 1 Die Bau- und Unterhaltskosten werden durch Errichtung eines Perimeters20 aufgeteilt.* 1bis Auf die Erhebung von Perimeterbeiträgen kann verzichtet werden, wenn:* a) die Kostentragung durch Vereinbarung geregelt wird; b) die Gemeinde die Kosten trägt. 2 Das Kostenverlegungsverfahren wird für die nachträgliche Errichtung oder Änderung eines Unterhaltsperimeters sachgemäss durchgeführt, wenn insbesondere: a) die Belastung einzelner Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer in einem Missverhältnis zum zusätzlichen oder erneuerten Hochwasserschutz steht; b) Grundstücke, Bauten und Anlagen Dritter einen Mehrwert durch den zusätzlichen oder erneuerten Hochwasserschutz nachträglich erfahren; 19 Vgl. Art. 12 ff. PBG, sGS 731.1. 20 Vgl. Art. 1 ff. GGU, sGS 153.1. c) der zweckmässige Unterhalt es erfordert. 3 Bau- und Unterhaltspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke, Bauten und Anlagen werden als öffentlich-rechtliche Grundlast im Grundbuch angemerkt.21 4 Wird ein Grundstück geteilt, wird die Perimeterlast nach den Grundsätzen des Perimeters durch Verfügung der Aufsichtsbehörde auf die von der Teilung betroffenen Grundstücke verlegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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