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Verordnung über Fernmeldedienste

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 84 Anzeige der Nummer der Anrufenden

1 Wenn es mit verhältnismässigem Aufwand technisch möglich ist, müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ihren Kundinnen und Kunden auf einfache und unentgeltliche Weise die Möglichkeit bieten, die Anzeige ihrer Rufnummer auf der Anlage der angerufenen Person zu unterdrücken, und zwar für jeden Anruf einzeln oder als Dauerfunktion. 2 Sie müssen ihre Kundinnen und Kunden beim Abschluss des Abonnementsvertrags ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. 3 In allen Fällen anzeigen müssen sie die Rufnummer bei einem Anruf auf: a. die Notdienste; b. den Transkriptionsdienst für Hörbehinderte nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e; c. die Nummern der Organe nach Artikel 90 Absatz 5. 4 Sie dürfen die Rufnummerunterdrückung nur deaktivieren, wenn die Anrufenden den Störungsdienst der eigenen Anbieterin kontaktieren. 5 Die Dienste nach den Artikeln 28a, 29 und 31b AEFV und andere anerkannte Organisationen wie die Militärpolizei oder Transportpolizei können beim BAKOM beantragen, dass die Rufnummer der anrufenden Person angezeigt werden muss. 6 Das BAKOM verfügt den Zeitpunkt, ab dem die Rufnummer angezeigt werden muss. 7 Es publiziert die Liste der Dienste und Organisationen nach Absatz 5, deren Antrag gutgeheissen wurde, sowie den Zeitpunkt nach Absatz 6. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). SR 784.104 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243).

Your change, as a redline

Art. 84 Anzeige der Nummer der Anrufenden

1 Wenn es mit verhältnismässigem Aufwand technisch möglich ist, müssen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ihren Kundinnen und Kunden auf einfache und unentgeltliche Weise die Möglichkeit bieten, die Anzeige ihrer Rufnummer auf der Anlage der angerufenen Person zu unterdrücken, und zwar für jeden Anruf einzeln oder als Dauerfunktion. 2 Sie müssen ihre Kundinnen und Kunden beim Abschluss des Abonnementsvertrags ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. 3 In allen Fällen anzeigen müssen sie die Rufnummer bei einem Anruf auf: a. die Notdienste; b. den Transkriptionsdienst für Hörbehinderte nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe e; c. die Nummern der Organe nach Artikel 90 Absatz 5. 4 Sie dürfen die Rufnummerunterdrückung nur deaktivieren, wenn die Anrufenden den Störungsdienst der eigenen Anbieterin kontaktieren. 5 Die Dienste nach den Artikeln 28a, 29 und 31b AEFV und andere anerkannte Organisationen wie die Militärpolizei oder Transportpolizei können beim BAKOM beantragen, dass die Rufnummer der anrufenden Person angezeigt werden muss. 6 Das BAKOM verfügt den Zeitpunkt, ab dem die Rufnummer angezeigt werden muss. 7 Es publiziert die Liste der Dienste und Organisationen nach Absatz 5, deren Antrag gutgeheissen wurde, sowie den Zeitpunkt nach Absatz 6. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). SR 784.104 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 243).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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