Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.061 Bebauungsplan 61: Basel Laupenring / Hofstetterstrasse / Holeestrasse (BP 61) Vom 8. März 1956 (Stand 30. August 1990) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, erlässt folgende speziellen Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Laupenring - Hofstetterstrasse und Holeestrasse: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/115.html Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.061 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 08.03.1956 30.08.1990 Erlass Erstfassung 1990 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.061 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 08.03.1956 30.08.1990 Erstfassung 1990 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.061 Basel Laupenring / Hofstetterstrasse / Holeestrasse GRB vom 8. März 1956 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, erlässt folgende speziellen Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Laupenring - Hofstetterstrasse und Holeestrasse: 1 Das zuständige Departement wird ermächtigt, auf der Parzelle 2561 im Sinne des Überbauungsplanes Nr. 7371 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 7. Februar 1956 aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern die auf die Bebauung dieser Parzelle bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m die Zahl 0,91 nicht übersteigt. 1) 2 Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsvorschlag gemäss Plan Nr. 7371 bewilligt werden. 3 Die durch das Höherbauen gewonnenen Freiflächen sind durch Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel vor jeglicher zusätzlicher Bebauung sicherzustellen; auf diese Dienstbarkeiten kann nur durch einen dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschluss verzichtet werden. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/115.html 1) Abs. 1 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
Law
Bebauungsplan 61: Basel Laupenring / Hofstetterstrasse / Holeestrasse
Basel-Stadt · 731.150.061 · other
Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 d1bf4a8c8ebd3dce6145dc9839a51a4203e5de1a961d725dcb0df0d6e0f9d903