Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Arbeitsorganisation (I.A.0.) zur Festlegung des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz
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Art. 14 Freiheit der Einreise und des Aufenthaltes
1. Die Schweizerischen Behörden treffen alle zweckdienlichen Massnahmen, um die Einreise in die Schweiz, die Ausreise und den Aufenthalt aller Personen zu erleichtern, die in amtlicher Eigenschaft zur Internationalen Arbeitsorganisation berufen werden, nämlich: a. die Vertreter der Mitgliedstaaten, ohne Rücksicht auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen Staaten; b. die Mitglieder des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit; c. die Agenten und Beamten der Internationalen Arbeitsorganisation; d. die von der Internationalen Arbeitsorganisation berufenen Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit. 2. Alle fremdenpolizeilichen Massnahmen, die eine Einschränkung der Einreise von Ausländern in die Schweiz oder die Kontrolle ihrer Aufenthaltsverhältnisse bezwecken, sind auf die in diesem Artikel aufgeführten Personen nicht anwendbar.
Art. 14 Freiheit der Einreise und des Aufenthaltes
1. Die Schweizerischen Behörden treffen alle zweckdienlichen Massnahmen, um die Einreise in die Schweiz, die Ausreise und den Aufenthalt aller Personen zu erleichtern, die in amtlicher Eigenschaft zur Internationalen Arbeitsorganisation berufen werden, nämlich: a. die Vertreter der Mitgliedstaaten, ohne Rücksicht auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen Staaten; b. die Mitglieder des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit; c. die Agenten und Beamten der Internationalen Arbeitsorganisation; d. die von der Internationalen Arbeitsorganisation berufenen Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit. 2. Alle fremdenpolizeilichen Massnahmen, die eine Einschränkung der Einreise von Ausländern in die Schweiz oder die Kontrolle ihrer Aufenthaltsverhältnisse bezwecken, sind auf die in diesem Artikel aufgeführten Personen nicht anwendbar.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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